EFA Elektronische Fahrplanauskunft des Karlsruher Verkehrsverbundes
Inhalt
Übergangsregelungen
Fahrten in einen anderen Verkehrsverbund
Grundsätzlich müssen Fahrgäste bei Benutzung von Stadtbahnen der Linien S31, S32, S4, S41, S5 und S9 sowie der Eisenbahnlinien R8, R81, R85, R9 und R92 im Besitz einer durchgehend gültigen Fahrkarte sein. Ist eine durchgehende Fahrkarte an der Zustiegshaltestelle nicht erhältlich, so hat der Fahrgast eine Fahrkarte bis zur Verbundgrenze und für die Weiterfahrt eine Fahrkarte für das Übergangsgebiet zu lösen. Für die Gegenrichtung werden die jeweils geltenden Tarife der DB bzw. der benachbarten Verbünde verkauft. Für die Weiterfahrt ab Verbundgrenze des KVV ist für eine Fahrt in ein nachstehendes Übergangsgebiet der Fahrpreis für die Stufen Ü1, Ü2 oder Ü3 zu entrichten.
Für die Stadtbahnlinien S4 nach Heilbronn und S31/S41 nach Freudenstadt werden durchgehende Monatskarten angeboten (KVV-Monatskarte für die benötigten Waben bis zur Verbundsgrenze mit einem eingerechneten Aufpreis von 23,00 Euro für die Stufe Ü1 und 41,00 Euro für die Stufe Ü2). Diese Monatskarten erhalten Sie an den KVV-Kundenzentren in Karlsruhe, beim Bf. Eppingen und an den DB-Bahnhöfen in Heilbronn, Bretten, Bruchsal, Rastatt, Baden-Baden, Freudenstadt Hbf und Pforzheim Hbf.
| Neustadt Hbf./Speyer Bf./Hinterweidenthal/Bundenthal-Rumbach | Übergangsstufe |
|---|---|
| ab Germersheim bis einschl. Speyer Hbf | Stufe Ü1 |
| ab Maikammer/Kirrweiler bis einschl. Neustadt/Weinstraße Hbf | Stufe Ü1 |
| ab Rinnthal bis einschl. Bundenthal-Rumbach | Stufe Ü1 |
Übergangskarten
Übergangskarten (Preise ab 11. Dezember 2011)
| Übergangsstufe | Erwachsene | Kinder (6-14 Jahre) |
|---|---|---|
| Stufe Ü1 | 2,20 | 2,20 |
| Stufe Ü2 | 4,00 | 2,20 |
| Stufe Ü3 | 6,30 | 2,20 |
Bühl: Für die Orte Rheinmünster, Lichtenau, Bühl, Ottersweier, Bühlertal, Sand, Unterstmatt und Mummelsee wird ein Übergangstarif vom Tarifverbund Ortenau (TGO) angeboten.
Heilbronn: Die Tagesnetzkarte des Tarifverbundes Heilbronn (HNV) wird auf dem Streckenabschnitt Eppingen Bf bis Bretten Bf in den Stadtbahnen anerkannt. Hierfür gelten die Tarifbestimmungen des HNV.
Enzkreis: Im Bereich des Verkehrsverbundes Pforzheim-Enzkreis (VPE) wird der KVV-Tarif auf allen Schienenstrecken anerkannt.
Für folgende Städte und Gemeinden im VPE wird der KVV-Tarif im Busverkehr anerkannt:
- Sternenfels mit Ortsteil Diefenbach
- Knittlingen mit Ortsteil Freudenstein
- Remchingen, nur Ortsteile Wilferdingen und Singen
Für Fahrten zwischen Orten im VPE und Zielen im übrigen Tarifgebiet des KVV werden Fahrkarten nach dem KVV-Tarif ausgegeben. Für Fahrten innerhalb dieser Orte und Zielen im übrigen Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Pforzheim (VPE) gilt der VPE-Tarif.


