Allgemeine Geschäftsbedingungen regiomove.
Gültig seit 15.12.2021
1. Anwendungsbereich und Nutzungsgegenstand
1.1 Der KVV betreibt eine digitale Plattform (KVV.regiomove), auf der verschiedene Dienstleister Mobilitätsdienstleistungen anbieten können. Die Kund*innen können im Rahmen des Angebots über diese Plattform die Leistungen verschiedener Dienstleister kombinieren und buchen. Vertragspartner des/der Kund*in für die Nutzung der Plattform ist der KVV. Die Registrierung und Nutzung der Plattform ist für die Kund*innen gebührenfrei. Für die Nutzung der Leistungen der Dienstleister gelten jeweils deren Bedingungen.
1.2 Der KVV bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services in der App KVV.regiomove des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“). Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen. Mit der Buchung geht der/die Kund*in ein direktes Vertragsverhältnis zu dem jeweiligen Dienstleister ein. Die Abrechnung der Zahlungsansprüche erfolgt über die LogPay Financial Services GmbH.
2. Registrierung
2.1 Zur erstmaligen Nutzung der Angebote in der KVV.regiomove-App muss sich der/die Kund*in einmalig registrieren. regiomove legt für den/die Kund*in ein Konto an.
2.2 Über das Konto erhält der/die Kund*in eine monatsweise Übersicht über alle seine gebuchten Leistungen und Tarife.
2.3 Der/die Kund*in ist verpflichtet, die Registrierungsdaten des Kontos stets aktuell zu halten und diese bei Änderungen zu aktualisieren.
2.4 Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der/die Kund*in unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der App KVV.regiomove registrieren:
- Name und vollständige Adresse
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse
- gewünschte Zahlart
- Kreditkartendaten (im Falle der Nutzung der Kreditkartenzahlung)
Der/die Kund*in verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der/die Kund*in seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den/die Kund*in mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
2.5 Der KVV kann das Konto sperren
- bei Angabe unrichtiger Daten des/der Kund*in, oder
- ab der ersten Mahnung durch den KVV, seiner Mobilitätspartner oder seines Bezahldienstleisters, wenn der/die Kund*in der Zahlungsaufforderung nicht nachkommt, oder
- wenn eine Kommunikation über Kontaktdaten im Konto des/der Kund*in nicht erfolgreich ist (etwa E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer veraltet), oder
- bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder etwaigen Bedingungen der Mobilitätsverträge zwischen Kund*in und Anbieter, außer er ist dem/der Kund*in nicht zuzurechnen oder nur unwesentlich.
Der KVV wird die berechtigten Interessen der Kund*in dabei angemessen berücksichtigen.
2.6 Der/die Kund*in kann seine Registrierung jederzeit widerrufen. Gebuchte aber noch nicht in Anspruch genommene Leistungen müssen gegenüber dem Dienstleister jeweils zu dessen Konditionen widerrufen werden.
3. Vertragsabschluss
3.1 Mit der Bestellung gibt der/die Kund*in ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Dienstleister ab. Sie erfolgt durch Klick auf die Bestätigung.
3.2 Mit der Buchung geht der/die Kund*in ein direktes Vertragsverhältnis zu dem jeweiligen Dienstleister ein.
3.3 Die Annahme des Vertrags durch den KVV erfolgt durch Bereitstellung des Tickets im Account des/der Kund*in und Zusendung einer Rechnung per E-Mail. Der Kaufpreis ist sofort fällig.
3.4 Die Annahme des Vertrags durch sonstige Dienstleister (außer dem KVV) in der App KVV.regiomove erfolgt durch Bereitstellung einer Buchungsbestätigung im Account des/der Kund*in und Zusendung einer Buchungsbestätigung per E-Mail. Rechnungen sind bei Bedarf vom jeweiligen Dienstleister als Leistungserbringer anzufordern. Der Kaufpreis ist sofort fällig.
4. Elektronische Fahrkarten des KVV
4.1 Der/die Kund*in wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die über KVV.regiomove erworbenen elektronischen Fahrkarten nur zur Darstellung auf ihrem eigenen mobilen Endgerät genutzt werden dürfen. Fahrkarten in Form von Ausdrucken können nicht als gültiger Fahrausweis akzeptiert werden.
4.2 Der KVV übernimmt keine Gewähr für die Übertragung und den Empfang der elektronischen Fahrkarten.
4.3 Kann der/die Kund*in den Nachweis der elektronischen Fahrkarte bei der Ticketkontrolle wegen technischen Versagens nicht erbringen, so wird dies als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis nach den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen geahndet. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften oder unvollständigen Übertragung der elektronischen Fahrkarte ist der/die Kund*in verpflichtet, vor Fahrtantritt eine gültige Fahrkarte zu erwerben.
4.4 Für die Gültigkeit einer über die KVV.regiomove-App bezogenen elektronischen Fahrkarte gelten die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der jeweiligen Dienstleister.
4.5 Um einen Missbrauch auszuschließen, muss der Kauf einer elektronischen Fahrkarte über die KVV.regiomove-App bereits vor Betreten des Verkehrsmittels abgeschlossen sein. Wird die Fahrkarte erst im Verkehrsmittel über die KVV.regiomove-App angefordert, gilt dies als eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis mit der Folge, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu entrichten ist. Einwendungen und Widersprüche hiergegen sind ausschließlich an die KVV GmbH, Tullastraße 71, 76131 Karlsruhe, zu richten.
4.6 Im Falle einer Kontrolle hat der/die Geräteinhaber*in der kontrollierenden Person alle gültigen Fahrkarten zur Prüfung zugänglich zu machen. Das Risiko für den Nachweis der Gültigkeit liegt bei dem/der Kund*in.
4.7 Für den Fall einer Ticketkontrolle willigt der/die Kund*in bereits jetzt ein, dass bei Vorliegen von begründeten Zweifeln über die Ordnungsmäßigkeit der auf dem mobilen Endgerät angezeigten elektronischen Fahrkarte vom Kontrollpersonal eine Detailprüfung vorgenommen wird.
4.8 Wenn der/die Kund*in im Besitz eines gültigen Homezone-Tickets ist, wird er im Falle einer Fahrausweiskontrolle vom KVV-Fahrscheinprüfdienst aufgefordert, sein Homezone-Ticket in der regiomove-App zu öffnen. Dem hat der/die Kund*in Folge zu leisten. Zum Zweck der Gültigkeitsüberprüfung des Homezone-Tickets und der Beschleunigung des Prüfvorgangs muss die Standortfreigabe des Smartphones aktiviert sein. Die App erfasst zum Zeitpunkt der Ticketerstellung den GPS-Standort, um zu überprüfen, ob sich der/die Kund*in innerhalb seines Homezone-Gebiets befindet. Die während dieses Vorgangs erhobene GPS-Position wird nicht gespeichert.
4.9 Ein Anspruch des/der Kund*in auf Schadensersatz wegen des mit einer Detailprüfung in Zusammenhang stehenden Zeitverlusts sowie ein Anspruch auf einen etwaigen entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen.
4.10 Über die KVV.regiomove-App erworbene Tickets können nicht zurückgegeben, widerrufen oder storniert werden. Eine – auch teilweise – Erstattung von Beförderungsentgelt bei nicht oder nur teilweiser Nutzung von Tickets, die über die KVV.regiomove-App erworben wurden, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Gleiches gilt auch für einen Umtausch von Tickets, die über die KVV.regiomove-App erworben wurden.
5. Bezahlung, Zahlarten und Abrechnung
5.1 Für die Zahlung eines gebuchten Tickets oder gebuchten Leistungen bei anderen Mobilitätsdienstleistern in der KVV.regiomove-App gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
5.2 Der/die Kund*in kann für Bestellungen in der KVV.regiomove-App zwischen folgenden Zahlarten wählen:
- SEPA Lastschriftverfahren
- Abrechnung über Kreditkarte
- Zahlung per PayPal
Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des/der Kund*in zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.
5.3 Der Einzug der Forderung über Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Bankkontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des/der Kund*in. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Buchungsübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Menü Eintrag „Buchen“ im Account Tab nur von dem/der registrierten Kund*in einsehbar und abrufbar.
5.4 Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des/der Kund*in (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Bankkontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der/die Kund*in mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem/ihrem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er/sie seinen/ihren Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein/ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der/die Kund*in wird darauf hingewiesen, dass er/sie innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der/die Kund*in nicht der/die Kontoinhaber*in des angegebenen Kontos ist, stellt er/sie sicher, dass die Einwilligung des/der Kontoinhaber*in für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
Der/die Kund*in verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber*in und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der/die Kund*in erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und -betrag. Der/die Kund*in erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
Der/die Kund*in hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, sodass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt von der zahlenden Person zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei deren Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist sie verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, sodass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
Der/die Kund*in verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird von dem/der Kund*in gegenüber dem Zahlungsdienstleister des/der Kund*in, dem Zahlungsdienstleister des/der Gläubiger*in und dem/der Gläubig*en erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der/die Kund*in einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der/die Kund*in verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa[at]logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der/die Kund*in erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er/sie vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der/die Kund*in nicht der/die Kontoinhaber*in ist, ist er/sie verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den/die Kontoinhaber*in weiterzuleiten.
5.5 Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und Amex möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.
Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des/der Kund*in erfasst
- Name und Vorname des/der Kreditkarteninhaber*in
- Kreditkartentyp (Visa oder MasterCard oder Amex)
- Nummer der Kreditkarte
- Ablaufdatum der Kreditkarte
- CVC-Code der Kreditkarte
und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen.
Das System der LogPay überprüft die von dem/der Kund*in angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der/die Kund*in nicht der/die Inhaber/in der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er/sie sicher, dass die Einwilligung des/der Karteninhaber*in für die Belastung vorliegt. Der/die Kund*in hat zudem sicherzustellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der/die Kund*in eine entsprechende Fehlermeldung.
Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des/der Kund*in ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des/der Kund*in mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
Sofern der Zahlungsdienstleister des/der Kund*in das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa/MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des/der Kund*in das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.
Der/die Kund*in hat sicherzustellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der/die Kund*in ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm/ihr zu vertretenden Gründen scheitern, ist er/sie verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, sodass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
5.6 Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der/die Kund*in PayPal als Zahlart aus. Er/sie wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er/sie die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierte*r Kund*in bestätigt er/sie die Zahlung. Als registrierte*r Kund*in schließt der/die Kund*in mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des/der Kund*in mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des/der nicht-registrierten oder registrierten Kund*in kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines/ihres PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der/die Kund*in erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.
6. Anpassung der AGB
Der KVV behält sich das Recht vor, diese AGB zur Weiterentwicklung und zum Ausbau des Angebots anzupassen. Der/die Kund*in wird spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderungen über diese in Textform informiert. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der/die Kund*in nicht innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe der Änderungen in Textform widerspricht. Wenn der/die Kund*in den Änderungen widerspricht, wird das Konto aufgelöst. Bereits gebuchte Leistungen bei anderen Dienstleistern bleiben hiervon unberührt. Der KVV wird den/die Kund*in auf die Widerrufsmöglichkeit sowie die Fristen und Folgen hinweisen.
7. Datenschutz
7.1 Die personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung erhoben und zu diesem Zweck und im erforderlichen Umfang an den jeweiligen Dienstleister weitergegeben. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind in den Datenschutzbestimmungen enthalten; abrufbar hier
7.2 Zu Zwecken der Markt- und Meinungsforschung, zur Verbesserung der über die App angebotenen Dienstleistungen, zur Entwicklung neuer Angebote und zur Erstellung von Statistiken nutzt der KVV die von dem/der Kund*in übermittelten Daten zu seiner/ihrer Person. Hierzu werden insbesondere Kontaktadresse, Geburtsjahr, Präferenzen und die Nutzungsfrequenz und -art von regiomove-Dienstleistungen ausgewertet und verwendet. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 lit. f (Berechtigtes Interesse) DSGVO.
7.3 Auf den/die Kund*in optimierte Mobilitätsangebote werden in der KVV.regiomove-App nur nach dessen ausdrücklichem Einverständnis erstellt. Dieses kann jederzeit widerrufen werden.
7.4 Die KVV.regiomove-App kann dem/der Nutzer*in Mobilitätsangebote im Umkreis des jeweiligen Nutzerstandorts oder eine von dem Standort ausgehende Route mit Dauer und Preisanzeige für alle verfügbaren Mobilitätsangebote berechnen und anzeigen. Angebote und Vorschläge sind unverbindlich. Es gelten ausschließlich die Bedingungen der Dienstleister (siehe. 1.1. und 1.2). Zu diesem Zweck erhebt der KVV die GPS-Daten des mobilen Endgeräts des/der Nutzer*in. Die Rechtmäßigkeit dieser Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO, da Standortdaten nur erfasst werden, wenn diese durch den/die Nutzer*in aktiviert worden sind und dadurch Teil der vertraglichen Leistung werden. Diese Funktion (Positionsbestimmung) kann von dem/der Nutzer*in in den Einstellungen des Betriebssystems des jeweiligen mobilen Endgeräts jederzeit erlaubt oder widerrufen werden. Sofern der/die Nutzer*in uns nicht gestattet hat, seine/ihre Standortdaten zu erfassen, funktioniert die App auch bei manueller Eingabe des Standorts. Zusätzlich werden der Start- und Zielpunkt (Standortinformationen) des genutzten Fahrzeuges zu Abrechnungszwecken erfasst, auch wenn der/die Nutzer*in uns die Erfassung seiner/ihrer Standortdaten nicht erlaubt haben.
7.5 Der KVV kann die E-Mail-Adresse und die Mobilfunknummer des/der Kund*in dazu verwenden, um diese/n per E-Mail über ähnliche Produkte und Dienstleistungen des KVV zu informieren. Darüber hinaus erfolgt eine werbliche Ansprache mittels E-Mail nur, soweit der/die Kund*in ausdrücklich in den Erhalt von entsprechenden Informationen eingewilligt hat. Der/die Kund*in kann dem Erhalt solcher Informationen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen und erteilte Einwilligungen in den Erhalt solcher Informationen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (siehe Datenschutzerklärung). Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 lit. a (Einwilligung zur Verarbeitung) und lit. b (Vertragserfüllung) DSGVO.
7.6 Der KVV erhebt in der KVV.regiomove-App anonyme Daten aller über die App durchgeführten Auskunftsanfragen und Buchungen und wertet diese zu Zwecken der Optimierung der angebotenen Mobilitätsdienstleistungen aus (siehe Datenschutzerklärung).
8. Haftung
8.1 Der KVV haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für vom KVV über die KVV.regiomove-App oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Die Dienstleister sind weder Erfüllungs-, noch Verrichtungsgehilfen des KVV. Der KVV haftet nicht für Schäden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem/der Kund*in und dem jeweiligen Dienstleister. Dies gilt insbesondere auch für die Richtigkeit der in diesem Zusammenhang durch den Dienstleister abgegebenen Informationen über Leistungen, Konditionen und Tarife.
8.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der KVV nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Nutzer*in regelmäßig vertrauen darf. Diese Regelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter*innen und Erfüllungsgehilfen des KVV. Für die unentgeltlich bereitgestellten Angebotsinformationen (u.a. Fahrplandaten, Verbindungsauskünfte, Auskunftsdaten Dritter) haftet der KVV ausschließlich nach Absatz 1.
8.3 Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
9. Kundenservice
Im Falle von Beanstandungen oder Reklamationen können sich die Kund*innen direkt an den jeweiligen Vertragspartner oder an das KVV-Kundenzentrum wenden.
10.Sonstiges
10.1 Die Nutzung der Plattform unterliegt deutschem Recht.
10.2 Gerichtsstand ist Karlsruhe soweit der/die Kund*in Kaufmann/-frau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder sonst keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
10.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird an einzelnen Stellen die männliche Form, z. B. „Kundenzentrum“ statt „Kund*innenzentrum“ verwendet. Damit ist keinerlei Wertung oder Bevorzugung verbunden. Wo möglich, wird das Gerundiv verwendet (z. B. „Studierende“ statt „Student*innen“).