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KVV-Newsletter: Ausgabe Februar 2022 |
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FFP2-Maskenpflicht im ÖPNVAngesichts der stark ansteigenden Inzidenzen durch die Omikron-Variante hat das Land Baden-Württemberg wieder eine FFP2-Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr eingeführt. Die Regelung ist in der neuen Corona-Landesverordnung verankert und ist seit Freitag, 28. Januar 2022, in Kraft getreten und gilt für alle Personen ab 18 Jahren. Bereits im April 2021 war temporär deutschlandweit eine inzidenzabhängige FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV eingeführt worden. Mit der Verschärfung der Maskenpflicht in der Novelle der Landesverordnung sind ab dem 28. Januar nur noch FFP2-Masken (oder vergleichbaren Typs wie KN95-, N95-, KF94 oder KF95-Masken) zulässig. Die FFP2-Regelung betrifft auch die Busse und Bahnen im Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) und das On-Demand-Angebot „KVV.MyShuttle“. Aktuelle Informationen zur Maskenpflicht und zur Corona-Landesverordnung gibt es auf der Website der Landesregierung Baden-Württemberg. Weiterhin unverändert gilt bundesweit die 3G-Regelung im ÖPNV. Demnach dürfen nur Passagiere mitfahren, die genesen, geimpft oder getestet (3G) sind und einen entsprechenden Nachweis mit sich führen. Mehr Informationen zur 3G-Regelung im ÖPNV gibt es hier und auf der Website der Landesregierung Baden-Württemberg. |
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