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KVV-Sondernewsletter zum 9-Euro-Ticket |
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Was gilt für Abonnent*innen?Unsere Abonnent*innen profitieren natürlich ebenso vom 9-Euro-Ticket wie alle anderen Kunden. Sie zahlen maximal 9 Euro pro Monat im Juni, Juli und August.
Abo-Plus-Kund*innen zahlen ebenfalls nur 9 Euro pro Monat. Bwtarif-Abonnent*innen zahlen ebenfalls nur 9 Euro pro Monat. Abonnent*innen mit Kontoabbuchung müssen nichts tun. Wir vom KVV regeln die Anpassung des Abopreises. Der Abopreis für die Monate Juni, Juli und August wird automatisch auf jeweils 9 Euro reduziert. Es werden also nur 9 Euro für Juni, 9 Euro für Juli und 9 Euro für August vom Konto abgebucht. Kund*innen mit folgenden Produkten, werden über das Abosystem automatisch berücksichtigt:
Abonnent*innen, die ihr Ticket bar bezahlt haben, bekommen eine Rückerstattung des bereits bezahlten Preises für die Monate Juni, Juli und August bis auf jeweils einen Restbetrag von 9 Euro. Wir vom KVV überweisen über die Stadt Karlsruhe das Geld für alle drei Monate in Summe auf ein Konto. Dazu müssen die Barzahler*innen einmalig einen Antrag stellen. Die entsprechenden Anträge können bis zum 15. September gestellt werden. Diesen Antrag gibt es ab dem 23. Mai entweder in den KVV-Kundenzentren in Karlsruhe, Ettlingen, Bruchsal, Rastatt und Baden-Baden oder digital auf unserer Website. Tipp: Gerade zu Beginn des Vorverkaufs wird es in den Kundenzentren sehr voll werden. Der Antrag muss nicht vor dem Angebotsstart gestellt werden. Er kann auch bis 15. September 2022 eingereicht werden! Kunden, die folgende Produkte erworben haben, müssen einen Antrag stellen:
Erstattung durch persönliche Vorsprache in unserem KVV-Kundenzentrum (Durlacher Allee)
Studikartenbesitzer*innen müssen auch selbstständig tätig werden. Für Studikarten, die bar gekauft wurden, liegen uns keine Kontodaten der Nutzer*innen vor. Studikartenbesitzer*innen, die ihr Ticket online im KVV-Webshop oder im Webshop der Deutschen Bahn gekauft haben, müssen auch den Antrag zur Rückerstattung des bereits gezahlten Geldes online stellen. Das ist ab dem 23. Mai über unsere Website möglich. Anträge können bis 15. September gestellt werden. Der Betrag wird den Antragssteller*innen innerhalb der nächsten zehn Wochen auf das angegebene Konto überwiesen. Die vorab gekauften 9-Euro-Tickets müssen im Online-Formular als Bilddatei, Scan o.ä. hochgeladen werden. Nur dann ist eine Erstattung möglich. |
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Impressum: Karlsruher Verkehrsverbund GmbH | Tullastr. 71 | 76131 Karlsruhe | Telefon +49 721 6107-0 Registergericht: Amtsgericht Mannheim | Registernummer: HRB 106831 MA | info@kvv.karlsruhe.de |
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