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Newsletter Ausgabe April 2021 |
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Erstattung ScoolCardGute Nachrichten für Eltern im baden-württembergischen Teil des KVV-Gebiets, deren Kinder eine ScoolCard besitzen: Das Land Baden-Württemberg hat beschlossen den Eltern finanziell unter die Arme zu greifen und den Eigenanteil am ScoolCard-Abo für den Monat April zu erlassen. Abwicklung der ScoolCard-Entlastung: Die Erstattung wird bei allen Abonnenten von ScoolCards mit der Abbuchung April 2021 verrechnet bzw. ausbezahlt. Dieser muss dann bis spätestens 30. April 2021 bei dem KVV / der VBK eingehen. Voraussetzungen für die ScoolCard-Erstattung:
Haben Sie noch weitere Fragen? Auch Schulen und Barzahlende haben die Möglichkeit, eine Erstattung zu erhalten. Hierfür müssen folgende Formulare ausgefüllt und per Post oder Mail an die VBK zurückgeschickt werden: Erstattungsformular für Schulen Erstattungsformular für Barzahlende Weitere Infos können Sie hier unserer aktuellen Pressemitteilung entnehmen. |
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