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Eine junge Frau und ein junger Mann stehen mit Handy in der Bahn.
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Entschädigung im Regionalverkehr

Nicht auf allen Strecken im Regionalverkehr lief es im letzten Jahr rund. Das Verkehrsministerium und die beteiligten Eisenbahn- verkehrsunternehmen möchten treue Kunden deshalb mit einem Monatsbeitrag entschädigen.

Eine Rückzahlung erhalten die Fahrgäste, die zwischen Juli 2019 und Januar 2020 auf bestimmten Strecken besonders beeinträchtigt und in diesem Zeitraum im Besitz einer Zeitkarte waren (Monats-, Jahreskarte oder Abonnement).

Im KVV-Gebiet betrifft das folgende Strecken:

  • Stuttgart – Pforzheim – Karlsruhe (IRE)
  • Stuttgart – Mühlacker – Bruchsal (RB)

Die Entschädigung wird zentral bei bwegt beantragt, unabhängig von Zeitkarte oder Abonnement.

Die Beantragung der Rückzahlung sowie weitere Informationen finden Sie hier