Gute Nachrichten für Eltern im baden-württembergischen Teil des KVV-Gebiets, deren Kinder eine ScoolCard besitzen: Das Land Baden-Württemberg hat beschlossen den Eltern finanziell unter die Arme zu greifen und den Eigenanteil am ScoolCard-Abo für den Monat April zu erlassen.
Abwicklung der ScoolCard-Entlastung:
Die Erstattung wird bei allen Abonnenten von ScoolCards mit der Abbuchung April 2021 verrechnet bzw. ausbezahlt.
Bei ScoolCards, die im Barkauf erworben wurden, ist ein Antrag notwendig. Der Antrag kann ab dem 22. März 2021 gestellt werden und wird auf der KVV-Homepage zu finden sein. Dieser muss dann bis spätestens 30. April 2021 bei dem KVV / der VBK eingehen.
Voraussetzungen für die ScoolCard-Erstattung:
- Die ScoolCard ist im März 2021 noch gültig.
- Der Wohnort des Schülers/der Schülerin ist in Baden-Württemberg.
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