Das Karlsruher Modell als Regionalstadtbahnsystem mit Zweisystemfahrzeugen im Stadt-Umland-Verkehr stellt ein erfolgreiches und international viel beachtetes Modell dar. Im Rahmen einer Pressekonferenz wurde am Montag, 24. Juli, in Karlsruhe ein Eckpunktepapier vorgestellt, das die Vergabe des Modells und dessen zukünftigen Zuschnitt regelt.
Präsentiert wurde das Eckpunktepapier vom baden-württembergischen Verkehrsminister Winfried Hermann, Karlsruhes Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, dem Landrat des Landkreises Karlsruhe, Dr. Christoph Schnaudigel, sowie Dr. Alexander Pischon, Vorsitzender der Geschäftsführung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) und der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) sowie dem technischen Geschäftsführer der AVG und der VBK, Ascan Egerer.
Zum Thema im Detail:
Das Karlsruher Regionalstadtbahnsystem mit Zweisystemfahrzeugen im Stadt-Umland-Verkehr stellt ein erfolgreiches und international viel beachtetes Modell dar. Zweisystemfahrzeuge können sowohl innerstädtisch wie Straßenbahnen als auch im Umland auf Eisenbahnstrecken als Eisenbahnfahrzeuge verkehren. Durch die Vergabekonzeption, auf die sich der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann und Karlsruhes Oberbürgermeister Frank Mentrup am Montag (24. Juli 2017) verständigt haben, wird das Modell zukunftsfähig gesichert.
Das "Karlsruher Modell" ermöglicht die Überwindung der Systemgrenzen von Eisenbahn und Straßenbahn durch den Einsatz von Zweisystemfahrzeugen. So können die Fahrgäste auch umsteigefrei aus dem Umland durch die Innenstadt fahren. Die Konzeption der Ausschreibung sieht vor, die umsteigefreie Innenstadt-anbindung zu erhalten, wo sie aus Fahrgastsicht vorteilhaft ist. Diese Strecken werden ohne Ausschreibung direkt an die AVG vergeben, weil diese alleiniger Inhaber von Zweisystemfahrzeugen ist. Im Gegenzug verzichtet die AVG auf Ange-bote außerhalb ihres Bereiches. Gleichzeitig werden langlaufende Verbindungen ohne Innenstadtanbindung als klassische Eisenbahnverkehre in den Wettbewerb überführt und europaweit ausgeschrieben. Hier darf sich die AVG nicht am Wettbe-werb beteiligen. „Ich bin überzeugt, dass wir damit eine gute Lösung gefunden haben, die die Interessen aller Beteiligten bestmöglich in Einklang bringt", so Minister Hermann.
Gemeinsam stellten Minister Hermann und Oberbürgermeister Mentrup ein Eckpunktepapier vor, welches die Vergabe des Modells und dessen künftigen Zuschnitt regelt. Durch die Abgrenzung der langlaufenden Linien von den Stadtbahnlinien, die durch die Karlsruher Innenstadt führen, wird die notwendige europaweite Ausschreibung möglich. Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup betonte: „Das Eckpunktepapier ist der Durchbruch auf dem Weg zur Sicherung des Karlsruher Modells für die nächsten Jahrzehnte." Dr. Alexander Pischon, Vorsitzender der Geschäftsführung der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) und der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) ergänzte: „Wir freuen uns sehr darüber, dass mit der Unterzeichnung des Eckpunktepapiers eine wichtige Weiche zum Erhalt des erfolgreichen Modells gestellt wird."
Für die Vergabe der Zugleistungen wird das Karlsruher Netz (Vergabenetz 7a/b) künftig in zwei Netze aufgeteilt: in einen Eisenbahnteil und einen Zweisystemteil. Die Zweisystemverkehre sollen direkt an die AVG vergeben werden, der Bereich der Eisenbahn wird im Wettbewerb ausgeschrieben. Die Zweisystemfahrzeuge ermöglichen zwar die Innenstadtanbindung, bringen dafür aber insbesondere bei langen Wegen einige Nachteile mit sich. Sie sind weniger leistungsstark, verfügen teil-weise nicht über Toiletten, haben nur geringe Fahrradmitnahmekapazitäten und werden als weniger komfortabel empfunden. Daher haben sich Stadt und Land darauf verständigt künftig langlaufende Leistungen mit komfortableren Eisenbahn-fahrzeugen über den Karlsruher Hauptbahnhof zu führen.
In der Regel führt der Wettbewerb sowohl zu preislichen als auch qualitativen Verbesserungen. Durch die wettbewerbliche Vergabe der Eisenbahnverkehre erwarten Stadt und Land für die Fahrgäste verbesserte Barrierefreiheit, höhere Geschwindigkeit und höhere Fahrradmitnahmekapazitäten.
Für die Linien mit Innenstadtführung strebt das Land gemeinsam mit dem Landkreis Karlsruhe, der Stadt Karlsruhe als Eigentümerin der AVG und gegebenenfalls weiteren Gebietskörperschaften die Bildung einer sogenannten „Gruppe von Behörden" an, die diese Leistungen ab 2022 dann – in Übereinstimmung mit dem EU-Recht – direkt an die AVG vergibt.
Dr. Christoph Schnaudigel, Landrat des Landkreises Karlsruhe ergänzte: „Wir freuen uns, dass dies auch zu einem verbesserten Angebot des ÖPNV im Landkreis Karlsruhe führen wird. Bruchsal und die an den Strecken liegenden Gemein-den werden nun besser an den Raum Karlsruhe und Heidelberg/Mannheim angebunden."
In der Vergangenheit hat sich die kommunale Seite in erheblichem Umfang finanziell für das Karlsruher Modell engagiert und damit ein im landesweiten Vergleich sehr hohes Fahrtenangebot ermöglicht. Dieses Engagement wird für die dauerhafte Finanzierbarkeit des Karlsruher Modells und den künftigen Angebotsumfang weiterhin entscheidend sein.
Minister Hermann abschließend: „Der jetzt gefundene Weg stärkt das Karlsruher Modell und ergänzt es zugleich mit Nahverkehrszügen, die eine höhere Qualität auf längeren Strecken bieten und keine Zweisystemfahrzeuge benötigen."