Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) führt von Sonntag, 3. April, bis Freitag, 8. April, Gleisbauarbeiten auf der Murgtalbahn zwischen Rastatt und Hilpertsau durch. Unter anderem werden hierbei Schienen im Abschnitt zwischen Ottenau und Hörden erneuert. Die Arbeiten finden jeweils von 20.05 Uhr bis 4.40 Uhr statt. In dieser Zeit ist dieser Streckenabschnitt für den Bahnverkehr gesperrt. Für die Fahrgäste wird mit Bussen ein Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet.
SEV-Fahrplan Linien S8/S81, 3.-8. April 2022
Zudem entfallen zwei Züge der Linie S81 zwischen Rastatt und Forbach komplett:
■ Zugnummer 85535 von Forbach (Abfahrt: 21.27 Uhr) nach Rastatt (Ankunft: 22.04 Uhr)
■ Zugnummer 85150 von Rastatt (Abfahrt: 22.15 Uhr) nach Forbach (Ankunft: 22.53 Uhr)
Die Fahrzeiten der AVG-Stadtbahnen auf den übrigen Abschnitten ändern sind nicht. Der SEV ist auf den Übergang in Hilpertsau abgestimmt. Aus diesem Grund ergeben sich neue Reiseketten zwischen Karlsruhe und dem Murgtal. Ab bzw. bis Rastatt können Fahrgäste auch die Züge der Deutschen Bahn sowie die AVG-Stadtbahnlinien S7 und S71 nutzen. Fahrgäste werden gebeten, auch die entsprechenden Informationsaushänge an den Haltestellen entlang der Strecke zu beachten.
Bahnübergänge in Ottenau und Hörden für den Autoverkehr gesperrt
Aufgrund der Gleisbauarbeiten kommt es auch zu Einschränkungen für den Autoverkehr: Für den Schienenwechsel zwischen Ottenau und Hörden müssen temporär drei Bahnübergänge in diesem Abschnitt gesperrt werden. In Hörden wird der Bahnübergang in der Lerchenbergstraße voraussichtlich vom 2. bis 6. April ganztägig gesperrt, der Übergang in der Hördener Straße vom 5. bis 8. April. In Ottenau ist der Bahnübergang in der Haydnstraße/Hördelsteiner Weg voraussichtlich ebenfalls vom 5. bis 8. April ganztätig nicht passierbar.
Während der Instandhaltungsmaßnahme kann es zu einer erhöhten Lärmentwicklung kommen. Die AVG und die ausführenden Baufirmen sind bemüht, die Lärmbelastung für die Anwohner*innen so gering wie möglich zu halten und bitten um Verständnis.