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Drei Männer in Anzügen stehen vor dem Karlsruher Schloss
Drei Männer in Anzügen stehen vor dem Karlsruher Schloss

Meldungen

Schlossgartenbahn dreht ab 10. Juli wieder ihre Runden

Es geht wieder los: Am 10. Juli kehrt die Schlossgartenbahn aus ihrer pandemiebedingten Zwangspause zurück und nimmt wieder den Betrieb auf.

Die Karlsruher Schlossgartenbahn nimmt am Samstag, 10. Juli, ihren Betrieb wieder auf. Die Schlossgartenbahn-Saison dauert in diesem Jahr bis zum Sonntag, 7. November – dem letzten Wochenende der baden-württembergischen Herbstferien.

Abweichend von den Vorjahren gelten bis auf weiteres folgende Betriebszeiten: Samstags kann die Schlossgartenbahn von 13 Uhr bis 19 Uhr genutzt werden (letzte Fahrt: 18.30 Uhr), sonn- und feiertags fährt die Bahn von 11 Uhr bis 19 Uhr (letzte Fahrt: 18.30 Uhr).

Sonderfahrten können nach telefonischer Anmeldung unter 0721 6107 5885 an allen Betriebstagen nur vor/nach den Betriebszeiten durchgeführt werden. Bei schlechtem Wetter findet kein Fahrbetrieb statt.

Fahrpreise Schlossgartenbahn:

bei Regelbetrieb (einfache Fahrt)

  • Erwachsene: 2,90 €
  • Kinder 2 bis 14 Jahre: 1,80 €
  • Familienkarte max. 2 Erwachsene und 2 zahlungspflichtige Kinder: 5,50 €
  • (Bei Familien: 2 Erwachsene und alle Kinder bis einschließlich 14 Jahre)
  • Schulklassen pauschal (max. 30 Personen): 16,50 €

bei Dampfbetrieb (einfache Fahrt)

  • Erwachsene: 4,50 €
  • Kinder: 2 bis 14 Jahre 3,40 €
  • Familienkarte max. 2 Erwachsene und 2 zahlungspflichtige Kinder: 9,80 €
  • (Bei Familien: 2 Erwachsene und alle Kinder bis einschließlich 14 Jahre)  

Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:

KVV-Fahrkarten und Schwerbehindertenausweise werden nicht anerkannt. Zudem werden im Jahr 2021 keine Saisonkarten verkauft.

Wichtige Informationen zum Hygienekonzept:

Zum Schutz der Mitarbeitenden und Fahrgäste vor einer Ansteckung durch das Virus SARS-CoV-2 gelten folgende Regelungen:

  • Die Fahrgäste müssen nicht nachweislich geimpft, genesen oder getestet sein.
  • Am Bahnhof der Schlossgartenbahn wurde für die Fahrgäste ein Leitsystem eingerichtet, um das sichere Einhalten der erforderlichen Abstände beim Anstehen an der Kasse zu gewährleisten.
  • Im Kassen- und Bahnhofsbereich sowie während der Fahrt ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht.
  • Im Kassenbereich wurde ein automatischer Desinfektionsspender angebracht.
  • In den Wagen der Schlossgartenbahn wird nur jedes zweite Abteil besetzt.
  • Pro Abteil dürfen nur Fahrgäste aus zwei sich bekannten haushalten befördert werden.
  • Es findet gemäß der baden-württembergischen Corona-Verordnung eine Datenerfassung der Fahrgäste statt.