Die Karlsruher Schlossgartenbahn nimmt am Samstag, 10. Juli, ihren Betrieb wieder auf. Die Schlossgartenbahn-Saison dauert in diesem Jahr bis zum Sonntag, 7. November – dem letzten Wochenende der baden-württembergischen Herbstferien.
Abweichend von den Vorjahren gelten bis auf weiteres folgende Betriebszeiten: Samstags kann die Schlossgartenbahn von 13 Uhr bis 19 Uhr genutzt werden (letzte Fahrt: 18.30 Uhr), sonn- und feiertags fährt die Bahn von 11 Uhr bis 19 Uhr (letzte Fahrt: 18.30 Uhr).
Sonderfahrten können nach telefonischer Anmeldung unter 0721 6107 5885 an allen Betriebstagen nur vor/nach den Betriebszeiten durchgeführt werden. Bei schlechtem Wetter findet kein Fahrbetrieb statt.
Fahrpreise Schlossgartenbahn:
bei Regelbetrieb (einfache Fahrt)
- Erwachsene: 2,90 €
- Kinder 2 bis 14 Jahre: 1,80 €
- Familienkarte max. 2 Erwachsene und 2 zahlungspflichtige Kinder: 5,50 €
- (Bei Familien: 2 Erwachsene und alle Kinder bis einschließlich 14 Jahre)
- Schulklassen pauschal (max. 30 Personen): 16,50 €
bei Dampfbetrieb (einfache Fahrt)
- Erwachsene: 4,50 €
- Kinder: 2 bis 14 Jahre 3,40 €
- Familienkarte max. 2 Erwachsene und 2 zahlungspflichtige Kinder: 9,80 €
- (Bei Familien: 2 Erwachsene und alle Kinder bis einschließlich 14 Jahre)
Bitte beachten Sie folgenden wichtigen Hinweis:
KVV-Fahrkarten und Schwerbehindertenausweise werden nicht anerkannt. Zudem werden im Jahr 2021 keine Saisonkarten verkauft.
Wichtige Informationen zum Hygienekonzept:
Zum Schutz der Mitarbeitenden und Fahrgäste vor einer Ansteckung durch das Virus SARS-CoV-2 gelten folgende Regelungen:
- Die Fahrgäste müssen nicht nachweislich geimpft, genesen oder getestet sein.
- Am Bahnhof der Schlossgartenbahn wurde für die Fahrgäste ein Leitsystem eingerichtet, um das sichere Einhalten der erforderlichen Abstände beim Anstehen an der Kasse zu gewährleisten.
- Im Kassen- und Bahnhofsbereich sowie während der Fahrt ist das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht.
- Im Kassenbereich wurde ein automatischer Desinfektionsspender angebracht.
- In den Wagen der Schlossgartenbahn wird nur jedes zweite Abteil besetzt.
- Pro Abteil dürfen nur Fahrgäste aus zwei sich bekannten haushalten befördert werden.
- Es findet gemäß der baden-württembergischen Corona-Verordnung eine Datenerfassung der Fahrgäste statt.