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Drei Männer in Anzügen stehen vor dem Karlsruher Schloss
Drei Männer in Anzügen stehen vor dem Karlsruher Schloss

Meldungen

VBK und AVG passen ihr Türöffnungskonzept an Corona-Situation an

Zum kleinen Fahrplanwechsel am 12. Juni gilt bei den Bussen der VBK wieder der kontrollierte Vordereinstieg.

Gemeinsame Pressemitteilung der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) und Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG)

„Bitte steigen Sie vorne ein und zeigen dem Fahrpersonal Ihren Fahrschein“: Diese Regelung gilt wieder ab dem kleinen Fahrplanwechsel am 12. Juni für Fahrgäste, die mit Bussen der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) unterwegs sind. Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren, Fahrgäste, die im Rollstuhl sitzen oder ein Fahrrad dabeihaben, können natürlich auch weiterhin an der mittleren Tür einsteigen. Zum Fahrplanwechsel passt das Verkehrsunternehmen seine während der Corona-Pandemie ausgesetzte Regelung wieder entsprechend an.

Der kontrollierte Vordereinstieg gilt bei den VBK seit vielen Jahren und ist bei den Fahrgästen etabliert. Einzig an sehr vollen Haltestellen – beispielsweise bei der Schülerbeförderung – obliegt es den Fahrer*innen, alle Türen der Fahrzeuge zu öffnen, um einen raschen Fahrgastwechsel zu fördern. In der Regel ist aber genügend Zeit, einen Blick auf den Fahrschein zu werfen, zumal die Fahrgäste an diese Regelung gewöhnt sind und ihr Ticket bereits in der Hand haben sofern sie nicht ohnehin beim Personal einen Fahrschein lösen. Die Verkehrsbetriebe weisen aus diesem Grund rechtzeitig auf die Änderung im Juni hin ─ auch, damit sich die Fahrgäste an den Haltestellen wieder entsprechend platzieren und Eltern ihren Kindern den Hinweis mitgeben können.

In diesem Zuge wird auch die automatische Türöffnung bei allen Trams und Stadtbahnen der VBK und dem Schwesterunternehmen Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) aufgehoben. Wer ein- bzw. aussteigen möchte, muss nun wieder selbstständig die entsprechenden Türöffnungstasten bedienen. Während der Hochzeiten der Corona-Pandemie hatten die Verkehrsunternehmen stets automatisch alle Türen geöffnet. Da die Infektionszahlen nun aber deutlich gesunken sind und in allen Lebensbereichen die behördlichen Schutzmaßnahmen weitestgehend zurückgenommen wurden, gehen auch die Karlsruher Verkehrsunternehmen wieder zum Alltag über.

Die Maskenpflicht im ÖPNV gilt allerdings gemäß Landesverordnung nach wie vor.