Allgemeine Geschäftsbedingungen regiomove. Gültig ab 18.12.2025
1. Anwendungsbereich und Nutzungsgegenstand
1.1 Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) betreibt eine digitale Plattform (KVV.regiomove), auf der verschiedene Dienstleister Mobilitätsdienstleistungen anbieten können.
1.2 Die Kunden können im Rahmen des Angebots über diese Plattform die Leistungen verschiedener Dienstleister kombinieren und buchen. Vertragspartner des Kunden für die Nutzung der Plattform ist der KVV. Die Registrierung und Nutzung der Plattform ist für die Kunden gebührenfrei. Für die Nutzung der Leistungen der Dienstleister gelten jeweils deren Bedingungen. Die KVV bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services in der App KVV.regiomove des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“).
Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen. Mit der Buchung geht der Kunde ein direktes Vertragsverhältnis zu dem jeweiligen Dienstleister ein. Die Abrechnung der Zahlungsansprüche erfolgt über die LogPay Financial Services GmbH.
2. Registrierung
2.1 Zur erstmaligen Nutzung der Angebote in der KVV.regiomove-App muss sich der Kunde einmalig registrieren. Der KVV legt für den Kunden ein regiomove-Kundenkonto an.
2.2 Über das Kundenkonto erhält der Kunde eine Übersicht über alle seine gebuchten Leistungen und Tarife.
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Registrierungsdaten seines Kundenkontos stets aktuell zu halten und diese bei Änderungen zu aktualisieren.
2.4 Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der App KVV.regiomove registrieren:
- Name und vollständige Adresse
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse
- gewünschte Zahlart
- Bezahlmitteldaten
Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
2.5 Der KVV kann das Kundenkonto sperren bei Angabe unrichtiger Daten des Kunden, oder ab der ersten Mahnung durch den KVV, seiner Mobilitätspartner oder seines Bezahldienstleisters, wenn der Kunde der Zahlungsaufforderung nicht nachkommt, oder wenn eine Kommunikation über Kontaktdaten im Konto des Kunden nicht erfolgreich ist (etwa E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer veraltet), oder bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder etwaigen Bedingungen der Mobilitätsverträge zwischen Kunde und Anbieter, außer er ist dem Kunden nicht zuzurechnen oder nur unwesentlich. Der KVV wird die berechtigten Interessen der Kunden dabei angemessen berücksichtigen.
2.6 Der Kunde kann seine Registrierung jederzeit widerrufen. Gebuchte aber noch nicht in Anspruch genommene Leistung müssen gegenüber dem Dienstleister jeweils zu dessen Konditionen widerrufen werden.
3. Vertragsabschluss
3.1 Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Dienstleister ab. Sie erfolgt durch Klick auf die Bestätigung.
3.2 Mit der Buchung geht der Kunde ein direktes Vertragsverhältnis zu dem jeweiligen Dienstleister ein.
3.3 Die Annahme des Vertrags durch den KVV erfolgt durch Bereitstellung des Tickets im Account des Kunden und Zusendung einer Rechnung per E-Mail. Der Kaufpreis ist sofort fällig.
3.4 Die Annahme des Vertrags durch sonstige Dienstleister (außer dem KVV) in der App KVV.regiomove erfolgt durch Bereitstellung einer Buchungsbestätigung im Account des Kunden und Zusendung einer Buchungsbestätigung per E-Mail. Rechnungen sind bei Bedarf vom jeweiligen Dienstleister als Leistungserbringer anzufordern. Der Kaufpreis ist sofort fällig.
4. Elektronische Fahrkarten für den ÖPNV
4.1 Die Kunden werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die über KVV.regiomove erworbenen elektronischen Fahrkarten nur zur Darstellung auf ihrem eigenen mobilen Endgerät genutzt werden dürfen. Fahrkarten in Form von Ausdrucken können nicht als gültiger Fahrausweis akzeptiert werden.
4.2 Der KVV übernimmt keine Gewähr für die Übertragung und den Empfang der elektronischen Fahrkarten.
4.3 Kann der Kunde den Nachweis der elektronischen Fahrkarte bei der Ticketkontrolle wegen technischen Versagens nicht erbringen, so wird dies als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis nach den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweils befördernden Verkehrsunternehmens geahndet. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften oder unvollständigen Übertragung der elektronischen Fahrkarte ist der Kunde verpflichtet, vor Fahrtantritt eine gültige Fahrkarte zu erwerben.
4.4 Für die Gültigkeit einer über die KVV.regiomove App bezogenen elektronischen Fahrkarte gelten die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweils befördernden Verkehrsunternehmens. Für Fahrkarten die über Swipe2Go bezogen werden gelten insbesondere die Tarifbestimmungen des Baden-Württemberg-Tarifs in ihrer jeweils gültigen Fassung.
4.5 Um einen Missbrauch auszuschließen, muss der Kauf einer elektronischen Fahrkarte über die KVV.regiomove App bereits vor Betreten des Verkehrsmittels abgeschlossen sein. Wird die Fahrkarte erst im Verkehrsmittel über die KVV.regiomove App angefordert, gilt dies als eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis mit der Folge, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu entrichten ist. Einwendungen und Widersprüche hiergegen sind ausschließlich an das jeweilige Verkehrsunternehmen mit dem der Beförderungsvertrag zustande gekommen ist zu richten.
4.6 Im Falle einer Kontrolle hat der Geräteinhaber der kontrollierenden Person alle gültigen Fahrkarten zur Prüfung zugänglich zu machen. Das Risiko für den Nachweis der Gültigkeit liegt bei dem Kunden.
4.7 Für den Fall einer Ticketkontrolle willigt der Kunde bereits jetzt ein, dass bei Vorliegen von begründeten Zweifeln über die Ordnungsmäßigkeit der auf dem mobilen Endgerät angezeigten elektronischen Fahrkarte vom Kontrollpersonal eine Detailprüfung vorgenommen wird.
4.8 Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen des mit einer Detailprüfung in Zusammenhang stehenden Zeitverlusts sowie ein Anspruch auf einen etwaigen entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen.
4.9 Über die KVV.regiomove App erworbene Tickets können nicht zurückgegeben, widerrufen oder storniert werden. Eine - auch teilweise - Erstattung von Beförderungsentgelt bei nicht oder nur teilweiser Nutzung von Tickets, die über die KVV.regiomove App erworben wurden, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Gleiches gilt auch für einen Umtausch von Tickets, die über die KVV.regiomove App erworben wurden.
4.10 In der KVV.regiomove App können auch Fahrscheine für andere Fahrgäste, Hunde und Fahrräder erworben werden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Tarifbestimmungen und dieser AGB durch seine Mitreisenden. Er stellt vor dem Kauf elektronischer Fahrkarten für Mitreisende sicher, dass diese bei Nutzung von Swipe2Go korrekt in der KVV.regiomove App registriert wurden, dass sie über die Verarbeitung ihrer Personen daten und entsprechenden Datenschutzhinweise im Rahmen der Nutzung der Applikation informiert wurden, und dass der Kauf entsprechender Fahrkarten gemäß Tarifbestimmungen zulässig ist (z. B. Anrecht auf einen ermäßigten Fahrpreis).
4.11 Bei der Nutzung von Swipe2Go (Fahrkarten im Ci-Co-BW System (Check-in / Check-out) gilt zudem:
4.11.1 Es müssen ab dem Check-In-Vorgang und mindestens bis zum Abschluss des Check-Out-Vorgangs die Ortungsdienste (hohe Genauigkeit) des Mobiltelefons aktiviert sein. Der KVV übernimmt keine Haftung für die durch die Nutzung der KVV.regiomove App entstehenden Kosten der Mobilfunkverbindung.
4.11.2 Der KVV.regiomove-App muss der Zugriff auf die im Mobiltelefon verbauten Bewegungssensoren gewährt werden und diese müssen aktiviert sein.
4.11.3 Der KVV.regiomove-App muss das Senden von Mitteilungen durch die App erlaubt werden (Push-Benachrichtigungen).
4.11.4 Das während der gesamten Dauer der Reise selbst für eine funktionsfähige Datenverbindung und eine ausreichende Akkuleistung zu sorgen ist. Die Aktivierung des Stromsparmodus ist nicht erlaubt, da dies die Präzision der Ortung negativ beeinflussen kann.
4.11.5 Check-In- und Check-Out-Vorgänge sind nicht möglich ohne Datenverbindung. Sofern der Check-In-Vorgang aufgrund fehlender Datenverbindung oder aus anderen technischen Gründen nicht möglich ist, muss der Kunde eine Fahrkarte über einen alternativen Verkaufskanal kaufen.
4.11.6 Es besteht kein Anspruch darauf, dass beim Kauf von mehreren Fahrtberechtigungen in Swipe2Go (Mitnahme von Mitreisenden) die günstigste Ticketkombination verrechnet wird. Vielmehr werden alle Reisenden preislich als alleinreisende Person unter einbeziehung der individuellen Rabattstufen (Alter / Bahncard Rabatt) berechnet. Für den Kunden und Mitreisende wird dieselbe Reise verrechnet. Check-in und Check-out betreffen jeweils gleichzeitig den Kunden und alle Mitreisenden. Wenn Mitreisende ihre eigene Fahrt vor oder nach dem Kunden unterbrechen, wird dies bei der Berechnung und Abrechnung der Fahrt und des Fahrpreises nicht berücksichtigt.
4.11.7 Check-In und Check-Out
4.11.7.1 Die Funktion Swipe2Go in der KVV.regiomove Appfunktioniert nach dem Prinzip von Check-In und Check-Out. Die Erfassung der Reisedaten beginnt mit dem Öffnen der Funktion Swipe2Go in der KVV.regiomove App. Mit dem Aktivieren des Reglers in der Funktion Swipe2Go in der KVV.regiomove App (Check-In-Vorgang) wird der Standort markiert und es kommt zu einem Vertragsabschluss mit dem KVV. Die Annahme des Vertrags durch den KVV erfolgt konkludent durch die Bereitstellung der Fahrkarte in Form eines Barcodes in der KVV.regiomove App. Nach dem Deaktivieren des Schalters in der Funktion Swipe2Go in der KVV.regiomove App (Check-Out-Vorgang) berechnet die Funktion Swipe2Go in der KVV.regiomove App die zurückgelegte Strecke und den entsprechenden Fahrpreis und veranlasst die Belastung des entsprechenden Betrags auf das hinterlegte Zahlungsmittel. Zur Standortbestimmung nutzt die KVV.regiomove App die durch das Mobiltelefon und die darauf installierte Software zur Verfügung gestellten Standortdaten. Damit diese korrekt funktioniert, ist der Kunde verpflichtet, bei der Nutzung der Swipe2Go Funktion in der KVV.regiomove-App auf dem Mobiltelefon die Funktion der Standortbestimmung in der höchstmöglichen Genauigkeitsstufe (Ortungsdienste (GPS) und W-LAN aktiviert) zu aktivieren bzw. zuzulassen, wenn das Mobiltelefon beim Start der KVV.regiomove Appnach der entsprechenden Erlaubnis fragt. Diese muss aktiviert bleiben, solange der Check-Out-Vorgang nicht abgeschlossen ist. Die Gültigkeitsdauer der Fahrkarten beginnt mit dem abgeschlossenen Check-In-Vorgang und endet mit dem Start des Check-Out-Vorgangs. Personendaten werden entsprechend der KVV.regiomove Datenschutzhinweise verarbeitet. Die Deaktivierung des Mobiltelefons, der Ortungsdienste, des Zugriffs der KVV.regiomove Appdarauf und die Aktivierung des Flugmodus im eingecheckten Modus sind nicht erlaubt und können zur Ungültigkeit der Fahrkarte führen. Die Erfassung der Reisedaten endet spätestens 5 Minuten nach Abschluss des Check-Out-Vorgangs und ist notwendig zur Betrugsprävention und hilft der kontinuierlichen Verbesserung der automatischen Erkennung des korrekten Zeitpunkts des Check-Outs, was zur Optimierung der Service-Leistung beiträgt. Die Standorterfassung muss ununterbrochen vom Start des Check-in-Vorgangs bis zum Ende des Check-out-Vorgangs aktiviert und für die KVV.regiomove Appfreigegeben sein. Der Kunde hat unmittelbar vor dem Einsteigen ins Transportmittel an der Haltestelle/am Bahnhof bzw. vor Betreten des fahrkartenpflichtigen Bereichs den Check-in-Vorgang über die App auf seinem Mobiltelefon durchzuführen. Der Kunde muss sicherstellen, dass die gewählte Klasse und allenfalls vorhandene Rabattberechtigung (BahnCard) den in der Funktion Swipe2Go in der KVV.regiomove App konfigurierten Einstellungen entsprechen. Check-In-Vorgänge zum Kauf einer elektronischen Fahrkarte, die vorgenommen wurden, nachdem der Kunde in das Transportmittel eingestiegen ist bzw. den fahrkartenpflichtigen Bereich betreten hat, sind ungültig. Die entsprechenden elektronischen Fahrkarten sind in diesem Fall ebenfalls ungültig und der Kunde gilt als Reisender ohne gültigen Fahrausweis. Beim Check-In-Vorgang muss eine zusätzliche Zeitspanne für den Kaufvorgang berücksichtigt werden, falls die Leistung des Netzes schwach (z.B. EDGE, E, GPRS) oder die Ortungsmöglichkeit eingeschränkt ist. Ein erfolgreich durchgeführter Check-In-Vorgang und somit die Gültigkeit der Fahrausweise werden auf dem Display des Mobiltelefons durch die KVV.regiomove App entsprechend bestätigt. Ist der Check-In-Vorgang aus technischen Gründen nicht möglich, wird dies auf dem Display des Mobiltelefons entsprechend angezeigt. In diesem Fall muss der Kunde über einen anderen Verkaufskanal eine gültige Fahrkarte beziehen, ansonsten gilt er als Reisender ohne gültigen Fahrausweis. Unmittelbar nachdem der Kunde aus dem Transportmittel ausgestiegen ist bzw. den fahrkartenpflichtigen Bereich verlassen hat, ist der Check-Out-Vorgang durchzuführen. Mit Initiieren des Check-Out-Vorgangs endet die Gültigkeit der Fahrkarten. Bei einem Umstieg zum Fortsetzen der Reise ist beim Umsteigen kein Check-Out notwendig. Der Check-Out-Vorgang ist erst nach Abschluss der gesamten Reise notwendig. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig den Check-Out-Vorgang durchzuführen. Der KVV oder andere verantwortliche Organe übernehmen keine Verantwortung für Kosten, die dem Kunden entstehen, weil der Check-Out-Vorgang nicht rechtzeitig durchgeführt wird. Errechnet die Funktion Swipe2Go in der KVV.regiomove App mittels der im Mobiltelefon verbauten Sensorik, dass sich der Kunde mutmasslich nicht mehr auf der Reise befindet, und wurde der Check-Out-Vorgang noch nicht durchgeführt, so meldet dies die KVV.regiomove App mittels Warnung auf dem Mobiltelefon und weist darauf hin, dass möglicherweise der Check-Out-Vorgang vergessen wurde. Voraussetzung für das Anzeigen der Warnung ist, dass der Kunde Benachrichtigungen auf seinem Mobiltelefon zulässt. Der Check-Out-Vorgang bleibt in der Verantwortung des Kunden. Sofern die Check-Out-Warnung zu einem falschen Zeitpunkt oder gar nicht erscheint, hat dies keine Auswirkungen auf die Verantwortung des Kunden, rechtzeitig den Check-Out-Vorgang durchzuführen. Konnte aus technischen Gründen nach Fahrtende kein Check-Out durchgeführt werden, muss sich der Kunde unverzüglich unter Angabe von Fahrstrecke, Ort und Zeitpunkt des Fahrtendes und Nummer der Reise (falls verfügbar) an den regiomove-Support wenden.
4.11.7.2 Smart Stop Die Funktion «Smart Stop» ermöglicht es, den Check-out-Vorgang unter gewissen Voraussetzungen automatisch durch die Funktion Swipe2Go in der KVV.regiomove Appdurchführen zu lassen. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Funktion in der Funktion Swipe2Go in der KVV.regiomove App zu deaktivieren. Der Kunde erhält eine Benachrichtigung auf das Smartphone, sobald die KVV.regiomove App erkennt, dass die Reise mit dem ÖPNV beendet wurde. Ein Klick auf die Benachrichtigung öffnet einen Timer, der die verbleibende Zeit bis zum automatischen Check-out-Vorgang anzeigt. Sofern der Kunde plant, weitere Reisen mit dem ÖPNV zu machen, kann er den Timer manuell mittels Klick auf die entsprechende Schaltfläche in der Benachrichtigung unterbrechen. Die Erfassung der Reise wird in diesem Fall entsprechend fortgeführt. Sofern der Timer nicht manuell unterbrochen wird, wird mit Ablauf des Timers automatisch der Check-out-Vorgang initiiert. Die Gültigkeit der Fahrkarte verfällt dadurch. Voraussetzung für die Nutzung von Smart Stop ist, dass der Kunde Benachrichtigungen auf seinem Mobiltelefon zulässt und eine Datenverbindung besteht. Der Check-out-Vorgang bleibt in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung, rechtzeitig den Smart Stop Timer zu unterbrechen und damit sicherzustellen, dass die Fahrkarte ihre Gültigkeit behält, sofern er seine Reise im ÖPNV nicht beendet hat.
5 KVV.MyShuttle
5.1 Der Shuttleservice mit Kraftfahrzeugen „KVV.MyShuttle“ ist über die KVV.regiomove buchbar. Die Transportdienstleistung wird durch den Konzessionsinhaber oder durch Dritte als „Transportdienstleister“ erbracht. KVV.MyShuttle wird nur im Rahmen des geltenden Produkt- und Betriebskonzeptes der Konzession und im Rahmen der aktuellen Verfügbarkeit und Auslastung angeboten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine ständige Verfügbarkeit des KVV.MyShuttle und die Erbringung von bestimmten Transportdienstleistungen.
5.2 Voraussetzung für die Nutzung des KVV.MyShuttle in der App KVV.regiomove ist eine erfolgreiche Registrierung und ein hinterlegtes Bezahlmittel des Kunden. Der Vertragsabschluss kommt mit dem KVV im Namen der befördernden Verkehrsunternehmen zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch verbindliches Buchen der angebotenen Fahrt zum angebotenen Preis in KVV.regiomove. Der Kaufpreis ist nach erfolgreich abgeschlossener Fahrt fällig und wird hierzu automatisiert abgerechnet. Es gelten die Bestimmungen aus Abschnitt 4.
5.3 Der Kunde bucht das KVV.MyShuttle entweder mit Hilfe der App oder über eine Telefon-Hotline. Bei der Buchung über die App sendet der Kunde zunächst eine unverbindliche Fahrtanfrage und gibt dabei die gewünschte Start- bzw. Ankunftszeit sowie die gewünschte Start- und Zieladresse der Transportdienstleistung an. Soweit der Kunde seine Standortfreigabe erteilt, wird der geortete Standort als Startadresse übernommen. Nach Absenden der Anfrage prüft das System, ob ein zeitlich und räumlich auf die Anfrage passendes Angebot vorhanden ist. Sollte dies nicht der Fall sind, wird kein Angebot gesendet. Gibt es ein zeitlich und räumlich auf die Anfrage passendes Fahrzeug, erhält der Nutzer ein Angebot welches die folgenden Informationen enthält:
- voraussichtliche Abholzeit
- voraussichtliche Ankunftszeit
- Fahrpreis
- voraussichtliche Wegstrecke
- Weg vom Standort zum Abholort (auf einer Karte visualisiert)
- Weg vom Abholort zum Ankunftsort (auf einer Karte visualisiert)
- Weg vom Ankunftsort zum Zielort (auf einer Karte visualisiert)
- Zeitraum für die Gültigkeit des Angebots
- Angaben zum Fahrzeug
Der Kunde hat dann die Möglichkeit, die Fahrt innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums zu den angegebenen Bedingungen zu buchen. Die Buchung wird bestätigt und der Kunde wird über die App laufend über den Status der Transportdienstleistung informiert. Nimmt der Kunde innerhalb des angegebenen Angebots-Gültigkeitszeitraums keine Buchung vor, verfällt das Angebot. Bei der Buchung über die Telefon-Hotline erfolgt die Abfrage des Beförderungswunsches, Prüfung der Verfügbarkeit des Angebotes und ggf. die Buchung im Dialog zwischen dem*er Kunden*in und dem Mitarbeitenden der Hotline
5.4 Die Nutzung der App und der Telefon-Hotline ist für den Kunden kostenfrei, bis auf die anfallenden und von dem Kunden zu tragenden Verbindungskosten. Mit Antritt der Fahrt kommt zwischen dem Kunden und dem KVV ein Beförderungsvertrag über die Transportdienstleistung im Sinne der vorausgegangenen Buchung zustande.
5.5 Für die Fahrt gilt der jeweils aktuelle KVV-Tarif. Gültige KVV-Fahrkarten werden anerkannt und berechtigen zur kostenfreien Mitfahrt. Außerdem greifen auch die Mitnahmeregelungen der KVV-Zeitkarten. Die Fahrt wird angetreten, sobald der Kunde dem Shuttle zusteigt.
5.6 Sowohl der Transportdienstleister als auch der Kunde sind bis zum Antritt der Fahrt durch den Kunden zur Stornierung der Buchung berechtigt. Hierzu sieht die App eine Stornierungsfunktion vor. Eine Buchung gilt ebenfalls als storniert, soweit der Kunde, gleich aus welchen Gründen, nicht an der Abholhaltestelle angetroffen wird, die sich aus der Buchung ergibt. Die Stornierung erfolgt kostenfrei. Wird eine Buchung durch den Transportdienstleister storniert, kommt der Beförderungsvertag nicht zustande und es entstehen keine Ansprüche für den Kunden. Wird eine Buchung durch den Kunden storniert, kommt der Beförderungsvertag nicht zustande und der KVV behält sich vor, Aufwandsentschädigungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Der KVV bzw. der jeweilige Transportdienstleister behalten sich jedoch vor, dem Kunden bei überdurchschnittlich häufigen Stornierungen oder Nichterscheinen des Kunden an der Abholhaltestelle temporär oder dauerhaft keine Transportdienstleistungen mehr anzubieten.
6 Bezahlung, Zahlarten und Abrechnung
6.1 Für die Zahlung eines gebuchten Tickets oder gebuchten Leistungen bei anderen Mobilitätsdienstleistern in der App KVV.regiomove gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Das Prepay-Verfahren stehen auch beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen ab 7 Jahren zur Verfügung.
6.2 Der Kunde kann für Bestellungen in der App KVV.regiomove zwischen folgenden Zahlarten wählen:
- SEPA Lastschriftverfahren
- Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard und American Express)
- Zahlung per PayPal
- Zahlung per Prepay (Vorauszahlung)
Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.
6.3 Der Einzug der Forderung über Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Buchungsübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Menü Eintrag „Buchen“ im Account Tab nur von dem registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.
6.4 Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem/ ihrem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt von dem Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird von dem Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa[at]logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
6.5 Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und Amex möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.
Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst
- Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
- Kreditkartentyp (Visa oder MasterCard oder Amex)
- Nummer der Kreditkarte
- Ablaufdatum der Kreditkarte
- CVC-Code der Kreditkarte
und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen.
Das System der LogPay überprüft die von dem Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.
Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.
Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
6.6 Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Kunde bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Kunde schließt der Kunde mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.
6.7 Zahlung per Prepay durch SEPA-Überweisung (Vorauszahlung): Durch Nutzung von Prepay mittels SEPA-Überweisung können Kunden ihr Guthaben, welches für den Ausgleich seiner künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen genutzt wird, bei LogPay aufladen. Nach Auswahl dieses Verfahrens und des zu zahlenden Betrages erhält der Kunde eine E-Mail, welche die für die SEPA-Überweisung notwendigen Informationen (Kontoverbindung der LogPay, Betrag und Verwendungszweck) enthält. Der Kunde ist verpflichtet, bei seiner/ ihrer SEPA-Überweisung an die LogPay den in der E-Mail angegebenen Verwendungszweck zu verwenden. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Prepay-Guthaben bei der LogPay möglich.
Mit der Bezahlmethode Prepay ist in KVV.regiomove ausschließlich der Erwerb von KVV-Tickets und TGO-Tickets (Einzel- und Tageskarten) und nur bei ausreichendem Guthaben bei LogPay möglich. Leistungen anderer Dienstleister und die Nutzung von Swipe2Go in KVV.regiomove können damit nicht bezahlt werden.
7 Anpassung der AGB
Der KVV behält sich das Recht vor, diese AGB zur Weiterentwicklung und zum Ausbau des Angebots anzupassen. Der Kunde wird spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderungen über diese in Textform informiert. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe der Änderungen in Textform widerspricht. Wenn der Kunde den Änderungen widerspricht, wird das Kundenkonto aufgelöst. Bereits gebuchte Leistungen bei anderen Dienstleistern bleiben hiervon unberührt. Der KVV wird den Kunden auf die Widerrufsmöglichkeit sowie die Fristen und Folgen hinweisen.
8 Datenschutz
8.1 Die personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung erhoben und zu diesem Zweck und im erforderlichen Umfang an den jeweiligen Dienstleister weitergegeben. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind in den Datenschutzbestimmungen enthalten und hier abrufbar.
8.2 Zu Zwecken der Markt- und Meinungsforschung, zur Verbesserung der über die App angebotenen Dienstleistungen, zur Entwicklung neuer Angebote und zur Erstellung von Statistiken nutzt der KVV die von dem Kunden übermittelten Daten zu seiner Person. Hierzu werden insbesondere Kontaktadresse, Geburtsjahr, Präferenzen und die Nutzungsfrequenz und -art von regiomove-Dienstleistungen ausgewertet und verwendet. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 lit. f (Berechtigtes Interesse) DSGVO.
8.3 Auf den Kunden optimierte Mobilitätsangebote werden in der regiomove-App nur nach dessen ausdrücklichem Einverständnis erstellt. Dieses kann jederzeit widerrufen werden.
8.4 Die regiomove-App kann dem Nutzer Mobilitätsangebote im Umkreis des jeweiligen Nutzerstandorts oder eine von dem Standort ausgehende Route mit Dauer und Preisanzeige für alle verfügbaren Mobilitätsangebote berechnen und anzeigen. Angebote und Vorschläge sind unverbindlich. Es gelten ausschließlich die Bedingungen der Dienstleister (siehe. 1.1. und 1.2). Zu diesem Zweck erhebt der KVV die GPS-Daten des mobilen Endgeräts des Nutzers. Die Rechtmäßigkeit dieser Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO, da Standortdaten nur erfasst werden, wenn diese durch den Nutzer aktiviert worden sind und dadurch Teil der vertraglichen Leistung werden. Diese Funktion (Positionsbestimmung) kann von dem Nutzer in den Einstellungen des Betriebssystems des jeweiligen mobilen Endgeräts jederzeit erlaubt oder widerrufen werden. Sofern der Nutzer uns nicht gestattet hat, seine Standortdaten zu erfassen, funktioniert die App auch bei manueller Eingabe des Standorts. Zusätzlich werden der Start- und Zielpunkt (Standortinformationen) des genutzten Fahrzeuges zu Abrechnungszwecken erfasst, auch wenn der Nutzer uns die Erfassung seiner Standortdaten nicht erlaubt haben.
8.5 Der KVV kann die E-Mail Adresse und die Mobilfunknummer des Kunden dazu verwenden, um diesen per E-Mail über ähnliche Produkte und Dienstleistungen des KVV zu informieren. Darüber hinaus erfolgt eine werbliche Ansprache mittels E-Mail nur, soweit der Kunde ausdrücklich in den Erhalt von entsprechenden Informationen eingewilligt hat. Der Kunde kann dem Erhalt solcher Informationen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen und erteilte Einwilligungen in den Erhalt solcher Informationen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (siehe Datenschutzerklärung). Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 lit. a (Einwilligung zur Verarbeitung) und lit. b (Vertragserfüllung) DSGVO.
8.6 Der KVV erhebt in der regiomove-App anonyme Daten aller über die App durchgeführten Auskunftsanfragen und Buchungen und wertet diese zu Zwecken der Optimierung der angebotenen Mobilitätsdienstleistungen aus (siehe Datenschutzerklärung).
9 Haftung
9.1 Der KVV haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für vom KVV über die regiomove-App oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Die Dienstleister sind weder Erfüllungs-, noch Verrichtungsgehilfen des KVV. Der KVV haftet nicht für Schäden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister. Dies gilt insbesondere auch für die Richtigkeit der in diesem Zusammenhang durch den Dienstleister abgegebenen Informationen über Leistungen, Konditionen und Tarife.
9.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der KVV nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Diese Regelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des KVV. Für die unentgeltlich bereitgestellten Angebotsinformationen (u.a. Fahrplandaten, Verbindungsauskünfte, Auskunftsdaten Dritter) haftet der KVV ausschließlich nach Absatz 1.
9.3 Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
10 Kundenservice
Im Falle von Beanstandungen oder Reklamationen können sich die Kunden direkt an den jeweiligen Vertragspartner oder an das KVV Kundenzentrum wenden.
11 Sonstiges
11.1 Die Nutzung der Plattform unterliegt deutschem Recht.
11.2 Gerichtsstand ist Karlsruhe soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder sonst keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
11.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen regiomove. Gültig ab 03.06.2024
1. Anwendungsbereich und Nutzungsgegenstand
1.1 Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) betreibt eine digitale Plattform (KVV.regiomove), auf der verschiedene Dienstleister Mobilitätsdienstleistungen anbieten können.
1.2 Die Kunden können im Rahmen des Angebots über diese Plattform die Leistungen verschiedener Dienstleister kombinieren und buchen. Vertragspartner des Kunden für die Nutzung der Plattform ist der KVV. Die Registrierung und Nutzung der Plattform ist für die Kunden gebührenfrei. Für die Nutzung der Leistungen der Dienstleister gelten jeweils deren Bedingungen. Die KVV bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services in der App KVV.regiomove des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“).
Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen. Mit der Buchung geht der Kunde ein direktes Vertragsverhältnis zu dem jeweiligen Dienstleister ein. Die Abrechnung der Zahlungsansprüche erfolgt über die LogPay Financial Services GmbH.
2. Registrierung
2.1 Zur erstmaligen Nutzung der Angebote in der KVV.regiomove-App muss sich der Kunde einmalig registrieren. Der KVV legt für den Kunden ein regiomove-Kundenkonto an.
2.2 Über das Kundenkonto erhält der Kunde eine Übersicht über alle seine gebuchten Leistungen und Tarife.
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Registrierungsdaten seines Kundenkontos stets aktuell zu halten und diese bei Änderungen zu aktualisieren.
2.4 Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte bei der App KVV.regiomove registrieren:
- Name und vollständige Adresse
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse
- gewünschte Zahlart
- Bezahlmitteldaten
Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
2.5 Der KVV kann das Kundenkonto sperren bei Angabe unrichtiger Daten des Kunden, oder ab der ersten Mahnung durch den KVV, seiner Mobilitätspartner oder seines Bezahldienstleisters, wenn der Kunde der Zahlungsaufforderung nicht nachkommt, oder wenn eine Kommunikation über Kontaktdaten im Konto des Kunden nicht erfolgreich ist (etwa E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer veraltet), oder bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen oder etwaigen Bedingungen der Mobilitätsverträge zwischen Kunde und Anbieter, außer er ist dem Kunden nicht zuzurechnen oder nur unwesentlich. Der KVV wird die berechtigten Interessen der Kunden dabei angemessen berücksichtigen.
2.6 Der Kunde kann seine Registrierung jederzeit widerrufen. Gebuchte aber noch nicht in Anspruch genommene Leistung müssen gegenüber dem Dienstleister jeweils zu dessen Konditionen widerrufen werden.
3. Vertragsabschluss
3.1 Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Dienstleister ab. Sie erfolgt durch Klick auf die Bestätigung.
3.2 Mit der Buchung geht der Kunde ein direktes Vertragsverhältnis zu dem jeweiligen Dienstleister ein.
3.3 Die Annahme des Vertrags durch den KVV erfolgt durch Bereitstellung des Tickets im Account des Kunden und Zusendung einer Rechnung per E-Mail. Der Kaufpreis ist sofort fällig.
3.4 Die Annahme des Vertrags durch sonstige Dienstleister (außer dem KVV) in der App KVV.regiomove erfolgt durch Bereitstellung einer Buchungsbestätigung im Account des Kunden und Zusendung einer Buchungsbestätigung per E-Mail. Rechnungen sind bei Bedarf vom jeweiligen Dienstleister als Leistungserbringer anzufordern. Der Kaufpreis ist sofort fällig.
4. Elektronische Fahrkarten für den ÖPNV
4.1 Die Kunden werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die über KVV.regiomove erworbenen elektronischen Fahrkarten nur zur Darstellung auf ihrem eigenen mobilen Endgerät genutzt werden dürfen. Fahrkarten in Form von Ausdrucken können nicht als gültiger Fahrausweis akzeptiert werden.
4.2 Der KVV übernimmt keine Gewähr für die Übertragung und den Empfang der elektronischen Fahrkarten.
4.3 Kann der Kunde den Nachweis der elektronischen Fahrkarte bei der Ticketkontrolle wegen technischen Versagens nicht erbringen, so wird dies als Fahrt ohne gültigen Fahrausweis nach den Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweils befördernden Verkehrsunternehmens geahndet. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften oder unvollständigen Übertragung der elektronischen Fahrkarte ist der Kunde verpflichtet, vor Fahrtantritt eine gültige Fahrkarte zu erwerben.
4.4 Für die Gültigkeit einer über die KVV.regiomove App bezogenen elektronischen Fahrkarte gelten die jeweils gültigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des jeweils befördernden Verkehrsunternehmens.
4.5 Um einen Missbrauch auszuschließen, muss der Kauf einer elektronischen Fahrkarte über die KVV.regiomove App bereits vor Betreten des Verkehrsmittels abgeschlossen sein. Wird die Fahrkarte erst im Verkehrsmittel über die KVV.regiomove App angefordert, gilt dies als eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis mit der Folge, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu entrichten ist. Einwendungen und Widersprüche hiergegen sind ausschließlich an das jeweilige Verkehrsunternehmen mit dem der Beförderungsvertrag zustande gekommen ist zu richten.
4.5 Im Falle einer Kontrolle hat der Geräteinhaber der kontrollierenden Person alle gültigen Fahrkarten zur Prüfung zugänglich zu machen. Das Risiko für den Nachweis der Gültigkeit liegt bei dem Kunden.
4.6 Für den Fall einer Ticketkontrolle willigt der Kunde bereits jetzt ein, dass bei Vorliegen von begründeten Zweifeln über die Ordnungsmäßigkeit der auf dem mobilen Endgerät angezeigten elektronischen Fahrkarte vom Kontrollpersonal eine Detailprüfung vorgenommen wird.
4.8 Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen des mit einer Detailprüfung in Zusammenhang stehenden Zeitverlusts sowie ein Anspruch auf einen etwaigen entgangenen Gewinn sind ausgeschlossen.
4.10 Über die KVV.regiomove App erworbene Tickets können nicht zurückgegeben, widerrufen oder storniert werden. Eine - auch teilweise - Erstattung von Beförderungsentgelt bei nicht oder nur teilweiser Nutzung von Tickets, die über die KVV.regiomove App erworben wurden, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Gleiches gilt auch für einen Umtausch von Tickets, die über die KVV.regiomove App erworben wurden.
5. KVV.MyShuttle
5.1 Der Shuttleservice mit Kraftfahrzeugen „KVV.MyShuttle“ ist über die KVV.regiomove buchbar. Die Transportdienstleistung wird durch den Konzessionsinhaber oder durch Dritte als „Transportdienstleister“ erbracht. KVV.MyShuttle wird nur im Rahmen des geltenden Produkt- und Betriebskonzeptes der Konzession und im Rahmen der aktuellen Verfügbarkeit und Auslastung angeboten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine ständige Verfügbarkeit des KVV.MyShuttle und die Erbringung von bestimmten Transportdienstleistungen.
5.2 Voraussetzung für die Nutzung des KVV.MyShuttle in der App KVV.regiomove ist eine erfolgreiche Registrierung und ein hinterlegtes Bezahlmittel des Kunden. Der Vertragsabschluss kommt mit dem KVV im Namen der befördernden Verkehrsunternehmen zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch verbindliches Buchen der angebotenen Fahrt zum angebotenen Preis in KVV.regiomove. Der Kaufpreis ist nach erfolgreich abgeschlossener Fahrt fällig und wird hierzu automatisiert abgerechnet. Es gelten die Bestimmungen aus Abschnitt 4.
5.3 Der*ie Kunde*in bucht das KVV.MyShuttle entweder mit Hilfe der App oder über eine Telefon-Hotline. Bei der Buchung über die App sendet der Kunde zunächst eine unverbindliche Fahrtanfrage und gibt dabei die gewünschte Start- bzw. Ankunftszeit sowie die gewünschte Start- und Zieladresse der Transportdienstleistung an. Soweit der Kunde seine Standortfreigabe erteilt, wird der geortete Standort als Startadresse übernommen. Nach Absenden der Anfrage prüft das System, ob ein zeitlich und räumlich auf die Anfrage passendes Angebot vorhanden ist. Sollte dies nicht der Fall sind, wird kein Angebot gesendet. Gibt es ein zeitlich und räumlich auf die Anfrage passendes Fahrzeug, erhält der Nutzer ein Angebot welches die folgenden Informationen enthält:
- voraussichtliche Abholzeit
- voraussichtliche Ankunftszeit
- Fahrpreis
- voraussichtliche Wegstrecke
- Weg vom Standort zum Abholort (auf einer Karte visualisiert)
- Weg vom Abholort zum Ankunftsort (auf einer Karte visualisiert)
- Weg vom Ankunftsort zum Zielort (auf einer Karte visualisiert)
- Zeitraum für die Gültigkeit des Angebots
- Angaben zum Fahrzeug
Der Kunde hat dann die Möglichkeit, die Fahrt innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums zu den angegebenen Bedingungen zu buchen. Die Buchung wird bestätigt und der Kunde wird über die App laufend über den Status der Transportdienstleistung informiert. Nimmt der Kunde innerhalb des angegebenen Angebots-Gültigkeitszeitraums keine Buchung vor, verfällt das Angebot. Bei der Buchung über die Telefon-Hotline erfolgt die Abfrage des Beförderungswunsches, Prüfung der Verfügbarkeit des Angebotes und ggf. die Buchung im Dialog zwischen dem*er Kunden*in und dem Mitarbeitenden der Hotline
5.4 Die Nutzung der App und der Telefon-Hotline ist für den Kunden kostenfrei, bis auf die anfallenden und von dem Kunden zu tragenden Verbindungskosten. Mit Antritt der Fahrt kommt zwischen dem Kunden und dem KVV ein Beförderungsvertrag über die Transportdienstleistung im Sinne der vorausgegangenen Buchung zustande.
5.5 Für die Fahrt gilt der jeweils aktuelle KVV-Tarif. Gültige KVV-Fahrkarten werden anerkannt und berechtigen zur kostenfreien Mitfahrt. Außerdem greifen auch die Mitnahmeregelungen der KVV-Zeitkarten. Die Fahrt wird angetreten, sobald der Kunde dem Shuttle zusteigt.
5.6 Sowohl der Transportdienstleister als auch der Kunde sind bis zum Antritt der Fahrt durch den Kunden zur Stornierung der Buchung berechtigt. Hierzu sieht die App eine Stornierungsfunktion vor. Eine Buchung gilt ebenfalls als storniert, soweit der Kunde, gleich aus welchen Gründen, nicht an der Abholhaltestelle angetroffen wird, die sich aus der Buchung ergibt. Die Stornierung erfolgt kostenfrei. Wird eine Buchung durch den Transportdienstleister storniert, kommt der Beförderungsvertag nicht zustande und es entstehen keine Ansprüche für den Kunden. Wird eine Buchung durch den Kunden storniert, kommt der Beförderungsvertag nicht zustande und der KVV behält sich vor, Aufwandsentschädigungen gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Der KVV bzw. der jeweilige Transportdienstleister behalten sich jedoch vor, dem Kunden bei überdurchschnittlich häufigen Stornierungen oder Nichterscheinen des Kunden an der Abholhaltestelle temporär oder dauerhaft keine Transportdienstleistungen mehr anzubieten.
6. Bezahlung, Zahlarten und Abrechnung
6.1 Für die Zahlung eines gebuchten Tickets oder gebuchten Leistungen bei anderen Mobilitätsdienstleistern in der App KVV.regiomove gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Das Prepay-Verfahren stehen auch beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen ab 7 Jahren zur Verfügung.
6.2 Der Kunde kann für Bestellungen in der App KVV.regiomove zwischen folgenden Zahlarten wählen:
- SEPA Lastschriftverfahren
- Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard und American Express)
- Zahlung per PayPal
- Zahlung per Prepay (Vorauszahlung)
Andere Zahlarten sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Nutzung einer bestimmten der genannten Zahlarten besteht nicht.
6.3 Der Einzug der Forderung über Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Buchungsübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Menü Eintrag „Buchen“ im Account Tab nur von dem registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.
6.4 Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem/ ihrem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt von dem Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird von dem Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa[at]logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
6.5 Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard und Amex möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.
Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst
- Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
- Kreditkartentyp (Visa oder MasterCard oder Amex)
- Nummer der Kreditkarte
- Ablaufdatum der Kreditkarte
- CVC-Code der Kreditkarte
und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen.
Das System der LogPay überprüft die von dem Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.
Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.
Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
6.6 Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt. Als nicht-registrierter Kunde bestätigt er die Zahlung. Als registrierter Kunde schließt der Kunde mit LogPay eine Abbuchungsvereinbarung („Billing Agreement“), unter welcher der PayPal Account des Kunden mit den fälligen Forderungen belastet wird. Das Kaufangebot des nicht-registrierten oder registrierten Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Belastung seines PayPal Accounts erfolgreich durchgeführt wird. Der Kunde erhält entweder eine Bestätigung oder Ablehnung.
6.7 Zahlung per Prepay durch SEPA-Überweisung über giropay oder eps (Vorauszahlung): Mit Hilfe der Zahlart giropay oder eps können Kunden ihr Guthaben bei LogPay, welches für den Ausgleich seiner künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen genutzt wird, über eine vorgefertigte SEPA-Überweisung aufladen. Voraussetzung für die Teilnahme an giropay oder eps ist die Teilnahme des Zahlungsdienstleisters des Kunden am giropay- oder eps-Verfahren. Ferner muss der Kunde für das OnlineBanking-Verfahren bei seinem Zahlungsdienstleister zugelassen sein. Eine SEPA-Überweisung per giropay oder eps ist nur dann möglich, wenn für das Konto des Kunden bei seinem Zahlungsdienstleister ein ausreichendes Guthaben oder Verfügungsrahmen besteht.
Hat der Kunde dieses Verfahren gewählt, kann er mittels giropay oder eps einen vorausgewählten Betrag über das OnlineBanking-Verfahren seines Zahlungsdienstleisters von seinem Konto an LogPay überweisen. Nach Absendung seiner IBAN wird der Kunde, sofern sein Zahlungsdienstleister am giropay- oder eps-Verfahren teilnimmt, zum OnlineBanking seines Zahlungsdienstleisters weitergeleitet. Innerhalb seines Accounts gibt der Kunde dann die SEPA-Überweisung frei. Der Service wird freigeschaltet, wenn die SEPA-Überweisung über giropay oder eps erfolgreich durchgeführt wurde. Der Kunde erhält hierüber direkt nach Abschluss der Transaktion eine Bestätigung oder Ablehnung.
Mit der Bezahlmethode Prepay ist in KVV.regiomove ausschließlich der Erwerb von KVV-Tickets und TGO-Tickets und nur bei ausreichendem Guthaben bei LogPay möglich. Leistungen anderer Dienstleister in KVV.regiomove können damit nicht bezahlt werden.
6.8 Zahlung per Prepay durch SEPA-Überweisung (Vorauszahlung): Durch Nutzung von Prepay mittels SEPA-Überweisung können Kunden ihr Guthaben, welches für den Ausgleich seiner künftigen Zahlungsverpflichtungen aus Ticketkäufen genutzt wird, bei LogPay aufladen. Nach Auswahl dieses Verfahrens und des zu zahlenden Betrages erhält der Kunde eine E-Mail, welche die für die SEPA-Überweisung notwendigen Informationen (Kontoverbindung der LogPay, Betrag und Verwendungszweck) enthält. Der Kunde ist verpflichtet, bei seiner/ ihrer SEPA-Überweisung an die LogPay den in der E-Mail angegebenen Verwendungszweck zu verwenden. Ein Ticketerwerb ist nur bei ausreichendem Prepay-Guthaben bei der LogPay möglich.
Mit der Bezahlmethode Prepay ist in KVV.regiomove ausschließlich der Erwerb von KVV-Tickets und TGO-Tickets und nur bei ausreichendem Guthaben bei LogPay möglich. Leistungen anderer Dienstleister in KVV.regiomove können damit nicht bezahlt werden.
7. Anpassung der AGB
Der KVV behält sich das Recht vor, diese AGB zur Weiterentwicklung und zum Ausbau des Angebots anzupassen. Der Kunde wird spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderungen über diese in Textform informiert. Die geänderten AGB gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe der Änderungen in Textform widerspricht. Wenn der Kunde den Änderungen widerspricht, wird das Kundenkonto aufgelöst. Bereits gebuchte Leistungen bei anderen Dienstleistern bleiben hiervon unberührt. Der KVV wird den Kunden auf die Widerrufsmöglichkeit sowie die Fristen und Folgen hinweisen.
8. Datenschutz
8.1 Die personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Vertragserfüllung erhoben und zu diesem Zweck und im erforderlichen Umfang an den jeweiligen Dienstleister weitergegeben. Weitere Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind in den Datenschutzbestimmungen enthalten und hier abrufbar.
8.2 Zu Zwecken der Markt- und Meinungsforschung, zur Verbesserung der über die App angebotenen Dienstleistungen, zur Entwicklung neuer Angebote und zur Erstellung von Statistiken nutzt der KVV die von dem Kunden übermittelten Daten zu seiner Person. Hierzu werden insbesondere Kontaktadresse, Geburtsjahr, Präferenzen und die Nutzungsfrequenz und -art von regiomove-Dienstleistungen ausgewertet und verwendet. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 lit. f (Berechtigtes Interesse) DSGVO.
8.3 Auf den Kunden optimierte Mobilitätsangebote werden in der regiomove-App nur nach dessen ausdrücklichem Einverständnis erstellt. Dieses kann jederzeit widerrufen werden.
8.4 Die regiomove-App kann dem Nutzer Mobilitätsangebote im Umkreis des jeweiligen Nutzerstandorts oder eine von dem Standort ausgehende Route mit Dauer und Preisanzeige für alle verfügbaren Mobilitätsangebote berechnen und anzeigen. Angebote und Vorschläge sind unverbindlich. Es gelten ausschließlich die Bedingungen der Dienstleister (siehe. 1.1. und 1.2). Zu diesem Zweck erhebt der KVV die GPS-Daten des mobilen Endgeräts des Nutzers. Die Rechtmäßigkeit dieser Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO, da Standortdaten nur erfasst werden, wenn diese durch den Nutzer aktiviert worden sind und dadurch Teil der vertraglichen Leistung werden. Diese Funktion (Positionsbestimmung) kann von dem Nutzer in den Einstellungen des Betriebssystems des jeweiligen mobilen Endgeräts jederzeit erlaubt oder widerrufen werden. Sofern der Nutzer uns nicht gestattet hat, seine Standortdaten zu erfassen, funktioniert die App auch bei manueller Eingabe des Standorts. Zusätzlich werden der Start- und Zielpunkt (Standortinformationen) des genutzten Fahrzeuges zu Abrechnungszwecken erfasst, auch wenn der Nutzer uns die Erfassung seiner Standortdaten nicht erlaubt haben.
8.5 Der KVV kann die E-Mail Adresse und die Mobilfunknummer des Kunden dazu verwenden, um diesen per E-Mail über ähnliche Produkte und Dienstleistungen des KVV zu informieren. Darüber hinaus erfolgt eine werbliche Ansprache mittels E-Mail nur, soweit der Kunde ausdrücklich in den Erhalt von entsprechenden Informationen eingewilligt hat. Der Kunde kann dem Erhalt solcher Informationen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen und erteilte Einwilligungen in den Erhalt solcher Informationen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (siehe Datenschutzerklärung). Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 lit. a (Einwilligung zur Verarbeitung) und lit. b (Vertragserfüllung) DSGVO.
8.6 Der KVV erhebt in der regiomove-App anonyme Daten aller über die App durchgeführten Auskunftsanfragen und Buchungen und wertet diese zu Zwecken der Optimierung der angebotenen Mobilitätsdienstleistungen aus (siehe Datenschutzerklärung).
9 Haftung
9.1 Der KVV haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für vom KVV über die regiomove-App oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Die Dienstleister sind weder Erfüllungs-, noch Verrichtungsgehilfen des KVV. Der KVV haftet nicht für Schäden aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister. Dies gilt insbesondere auch für die Richtigkeit der in diesem Zusammenhang durch den Dienstleister abgegebenen Informationen über Leistungen, Konditionen und Tarife.
9.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet der KVV nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Diese Regelungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des KVV. Für die unentgeltlich bereitgestellten Angebotsinformationen (u.a. Fahrplandaten, Verbindungsauskünfte, Auskunftsdaten Dritter) haftet der KVV ausschließlich nach Absatz 1.
9.3 Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
10 Kundenservice
Im Falle von Beanstandungen oder Reklamationen können sich die Kunden direkt an den jeweiligen Vertragspartner oder an das KVV Kundenzentrum wenden.
11 Sonstiges
11.1 Die Nutzung der Plattform unterliegt deutschem Recht.
11.2 Gerichtsstand ist Karlsruhe soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder sonst keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
11.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.