Fahrtauskunft
Zeit- und Datumseingabe
Drei Kinder stehen im Kreis und halten sich gegenseitig.
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Gemeinschaftstarif - Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Fahrpreise

In unserem KVV-Gemeinschaftstarif findest du alles auf einen Blick: die gemeinsamen Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Fahrpreise des KVV.

Du erhältst den Gemeinschaftstarif als Broschüre in unseren KVV-Kundenzentren oder kannst ihn als PDF bequem herunterladen.

 

Anpassung der Beförderungsbedingungen zum 01.04.2026
 

E5 Fahrpreisberechnung mit Monatsdeckelung im CiCoBW-Gebiet

Informationen zur Preisberechnung außerhalb der jeweiligen Tariforganisation bis zum Erreichen der CiCoBW-Monatsdeckelung finden sich bei bwegt unter www.bwegt.de/cicobw.

  1. Für Fahrten im gesamten CiCoBW-Gebiet (inkl. Erweiterungsgebiet BWplus) kommt eine Monatsdeckelung zur Anwendung. Sie begrenzt den Gesamtfahrpreis für alle in diesem Kalendermonat durchgeführten Fahrten des über CiCoBW abgedeckten Tarifsortiments der einzelnen Tarifgeber (kurz: CiCoBW-Fahrten) auf die maximale Höhe vom aktuellen Preis des regulären Deutschlandtickets plus 9 Euro. Für die Tariforganisation VHB gilt abweichend: Der Preisdeckel gilt für alle VHB-Relationen, jedoch nicht für Fahrten oder Teilstrecken im BWplus-Gebiet VHB-OTV.
  2. Der Monatsdeckel kommt zur Anwendung, sobald der Fahrpreis für die Summe aller CiCoBW-Fahrten im gesamten CiCoBW-Geltungsbereich den Preis des Deutschlandtickets plus 9 Euro übersteigen würde. Bei Erreichen des Monatsdeckels wird die Gesamtsumme der Preisdeckelung gemäß der genutzten Tagesbestpreis-Anteile auf die einzelnen Tarifgeber aufgeteilt.
  3. Der Monatsdeckel gilt nur für Fahrten, bei denen die 2. Klasse genutzt wird. Fahrten in der 1. Klasse werden bei der Monatsdeckelung nicht berücksichtigt. Die Nutzung der 1. Klasse wird je nach Tarif als eigenständige 1. Klasse-Tickets bzw. Zuschläge für die 1. Klasse gesondert berechnet.
  4. Dieser Monatsdeckel gilt für einen Zeitraum von einem Kalendermonat pro Account bei einem lizenzierten Vertriebspartner. Sofern die Mitnahme eines Mitreisenden über den Lizenznehmer ermöglicht wird, erfolgt eine gesonderte Berechnung von Tagesbestpreis bzw. Monatsdeckel je mitgenommener Person.

Der Kalendermonat beginnt ab dem ersten Tag des Monats um 0:00 Uhr und endet am ersten Tag des Folgemonats um 3:00 Uhr. Fahrten, die in die Gültigkeit der Tickets der zugrunde gelegten Tagesbestpreise des Vormonats fallen, sind ebenfalls über die Preisdeckelung des Vormonats abgedeckt.

Anpassung der Beförderungsbedingungen zum 01.08.2025
§ 19 Mobilitäts- und Pünktlichkeitsgarantie/Fahrgastrechte – besondere Regelungen im Eisenbahnverkehr
  • Entschädigung bei Verspätungen ab 30 Minuten

Fahrgäste erhalten vom KVV eine pauschale Fahrpreisentschädigung von € 1,50, € 2,50, wenn eine Verspätung am Zielort mindestens 30 Minuten beträgt. Bei mehreren Verspätungen innerhalb des Gültigkeitszeitraums ist maximal eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Preises der Fahrkarte möglich. Sie haben zudem die Möglichkeit, Verspätungsfälle ab 20 Minuten zu addieren und gesammelt einzureichen. Die zu addierenden Verspätungsfälle müssen dabei innerhalb des Geltungszeitraums der Zeitfahrkarte liegen.

  • Weiterfahrt mit einem alternativen Verkehrsmittel

Wenn Fahrgäste objektiv davon ausgehen können, dass sie ihr Fahrtziel um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen werden und sie keine Möglichkeit haben, andere das Fahrtziel rechtzeitig erreichende KVV-Verkehrsmittel bzw. bereitgestellte Ersatzverkehre zu nutzen, so haben sie die Möglichkeit, ihre Fahrt bis zum Zielort mit einem Taxi, Mietauto mit Stundentarif (z. B. Stadtmobil, Flinkster, zeozweifrei unterwegs) oder Mietfahrrad (z. B. KVV.nextbike, Call a Bike) fortzusetzen und die erforderlichen Auslagen im Nachhinein erstatten zu lassen. Die erforderlichen Auslagen erhalten die Fahrgäste vom KVV bis zu einem Höchstbetrag von € 80 € 120 gegen Vorlage der Quittung/Abrechnung zurückerstattet. Eine Erstattung kann pro Fahrt und Fahrkarte nur einmal geltend gemacht werden. Die Nutzung des Privat-Pkw oder eines Mietautos mit Tagestarif (z. B. von Sixt, Hertz etc.) kann im Rahmen der KVV-Mobilitäts- und -Pünktlichkeitsgarantie nicht geltend gemacht werden. 

  • Weiterfahrt bei Ausfall der letzten Fahrt

[…] Diese Regelung gilt abweichend auch für Inhaber*innen von KVV-Einzel- und -Tagesfahrkarten. Die erforderlichen Auslagen erhalten Fahrgäste vom KVV bis zu einem Höchstbetrag von € 80 € 120 gegen Vorlage der Quittung/Abrechnung zurückerstattet. Eine Erstattung kann pro Fahrt und Fahrkarte nur einmal geltend gemacht werden. Die Nutzung des Privat-Pkw oder eines Mietautos mit Tagestarif (z. B. von Sixt, Hertz etc.) kann im Rahmen der KVV-Mobilitäts- und -Pünktlichkeitsgarantie nicht geltend gemacht werden.

  • Entschädigungsbedingungen

(8) Für die Inanspruchnahme der KVV-Mobilitäts- und -Pünktlichkeitsgarantie müssen Start und Ziel der Fahrt im Gültigkeitsbereich der Fahrkarte im Verbundgebiet des KVV liegen.

  • Abschnitt 2: Fahrgastrechte – Regelungen im Eisenbahnverkehr

 (5) Das im Eisenbahnverkehr vorgesehene Recht, einen anderen, höherwertigeren als den vorgesehenen Zug zum Zielort zu wählen, gilt nicht für Nutzer*innen von Ländertickets (Baden-Württemberg-Tickets, Rheinland-Pfalz-/Saarland-Tickets), KombiTickets, (Veranstaltungskarten mit Fahrtberechtigung,) Tageskarten und KONUS-Gästekarten.

B 4.8.7 KVV.homezone

entfällt

B 4.8.15 Abo-Bedingungen

  • Verlust oder Zerstörung 

Bei Verlust oder Zerstörung der physischen Abokarte erhalten Fahrgäste nach einer Bearbeitungszeit gegen ein Bearbeitungsentgelt von € 15 € 20 eine Ersatzkarte.

  • entfällt

B 5 Beförderung von Schwerbehinderten

Die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten, deren Begleitpersonen sowie deren Krankenfahrstühlen und Blindenführhunden richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) in der jeweils gültigen Fassung. Sie gilt zusätzlich auf folgendem im KVV Tarif inbegriffenen Linien: 231 [Rastatt - Seltz].

E 4.3 Besonderheiten Deutschlandticket Uni im KVV- Abonnement

  • entfällt