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Ein Bus steht an einer Bushaltestelle.
Ein Bus steht an einer Bushaltestelle.

Mitnahme Mobilitätshilfen

Wir bewegen dein Elektromobil.

Mit den Bussen des KVV bist du immer sicher unterwegs – auch bei der Mitnahme von E-Scootern (Krankenfahrstühlen oder motorisierte Rollstühle). Deshalb richten sich unsere Mitnahmeregelungen an den bundesweit geltenden Erlass der Länder.

Wichtig: Gemäß Erlass ist die Mitnahme von E-Scootern nur in Linienbussen gültig.

In den Bussen wird das Elektromobil auf dem Rollstuhlplatz aufgestellt – entgegen der Fahrtrichtung.

Zudem müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

1. Anforderungen an die E-Scooter

  • Maximale Gesamtlänge: 1,2 m
  • Vier Räder
  • Maximales Gesamtgewicht: 300 kg – inklusive aufsitzender Person und Zuladungen
  • Muss mit aufsitzender Person folgende Kräfte aushalten: bis zu 0,8 g bei einer Gefahrenbremsung und 0,5 g Querkräfte bei einer Kurvenfahrt
  • Keine zusätzlichen Anbauten, die die rückwärtige und unmittelbare Aufstellung des E-Scooters an der Anlehnfläche des Rollstuhlplatzes verhindern – gilt auch für mitgeführte Gegenstände
  • Ein Bremssystem, das Standsicherheit gewährleistet und immer auf beide Räder einer Achse gleichsam wirkt – zum Beispiel gesonderte Feststellbremse
  • Ausreichende Bodenfreiheit und Steigfähigkeit – für eine reibungslose Ein- und Ausfahrt des E-Scooters über die Busrampe (maximale Neigung: 12 Prozent)
  • Geeignet für die Rückwärtseinfahrt in den Bus

2. Voraussetzungen für Nutzer und Nutzerinnen des E-Scooters

  • Schwerbehinderung mit Merkzeichen „G“ oder Verschreibung des E-Scooters durch die Krankenkasse
  • Selbständige Ein- und Ausfahrt sowie Platzierung des E-Scooters auf dem Rollstuhlplatz
  • Nachweise mitführen, die die persönlichen und technischen Beförderungsanforderungen des E-Scooters bestätigen. Auf Wunsch des Fahrpersonals sind diese vorzuzeigen

Möchten mehrere Personen mit E-Scooter eine Fahrt im Linienbus gleichzeitig antreten, haben schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen „G“ den Vorrang.

Die Mitnahmepflicht von E-Scootern für den ÖPNV gilt nicht, wenn der Aufstellplatz bereits belegt ist. Beispielsweise durch andere Fahrgäste mit Rollstuhl, E-Scootern, Kinderwagen oder allgemein durch einen voll besetzten Bus.

3. Siegel für zugelassene Fahrzeuge

Der Hersteller muss die Eignung des E-Scooters für die Mitnahme im Bus ausdrücklich in der Bedienungsanleitung bestätigen. Zudem sind alle Fahrzeuge mitnahmetauglich, die mit dem offiziellen Siegel gekennzeichnet sind. Die Vergabe des Siegels erfolgt durch die Hersteller oder Vertreiber wie Sanitätshäuser.