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Gelbe Stadtbahn fährt über eine Steinerhebung. Links sind Blätter im Bild.
Gelbe Stadtbahn fährt über eine Steinerhebung. Links sind Blätter im Bild.

Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr

Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr

Im Eisenbahnverkehr in Deutschland gelten die Fahrgastrechte der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. Sie räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein und gelten für alle Züge von der S-Bahn bis zum ICE, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden.

Kundeninformation vor Fahrtantritt

Informationen zu Verbindungen mit der kürzesten Fahrzeit oder dem günstigsten Fahrpreis, die allgemeinen Beförderungsbedingungen oder die Zugänglichkeit der Eisenbahnverkehrsdienste für Personen mit Behinderungen/eingeschränkter Mobilität, an Bord verfügbare Dienste, Vorgehen bei Gepäckverlust und Beschwerdeverfahren.

Rechte bei Verspätung, Anschlussverlust oder Ausfall von Zügen

Voraussetzungen für den berechtigten Anspruch:

  • Besitz einer für die verspätete/ausgefallene Fahrt gültigen Fahrkarte zum Ereigniszeitpunkt
  • Es besteht Anspruch auf Entschädigung für gesamte Reiseketten - also auch aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, sofern diese mit einer Fahrkarte genutzt werden
  • Entschädigungssumme muss mindestens 4 Euro betragen.
Verspätung am Zielbahnhof Entschädigung
Ab 60 Minuten 25 % des Fahrpreises für die einfache Fahrt
Ab 120 Minuten 50 % des Fahrpreises für die einfache Fahrt

Ansprüche nach den eisenbahnrechtlichen Regelungen (AVG-Linien) sind direkt in den AVG-/KVV-Kundenzentren und bei der Beschwerde unter lobundtadel[at]kvv.karlsruhe.de des Eisenbahnverkehrsunternehmens zu stellen. Erstattungsvordrucke sind auch im Internet verfügbar.

Weitere Informationen

Servicecenter Fahrgastrechte

Prüfung von Entschädigungsforderungen

Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt
www.fahrgastrechte.info

Eisenbahn-Bundesamt

Durchsetzungsstelle von Fahrgastrechten

Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Telefon: +49 (0) 228 30795400
www.eba.bund.de/fahrgastrechte

Schlichtungsstellen

Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp)

Fasanenstraße 81
10623 Berlin
Telefon: 030 6 44 99 33-0
www.soep-online.de

Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr: www.eba.bund.de