Allgemeine Geschäftsbedingungen KVV.easy
Gültig ab 21.03.2021
§ 1 Gegenstand
Die Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) (im Folgenden „Auftraggeber“) betreibt unter dem
Produktnamen „KVV.easy“ eine Buchungsplattform für einen Shuttleservice mit Kraftfahrzeugen
(nachfolgend „MyShuttle“). Betreiber und Konzessionsinhaber ist der Auftraggeber, die
Transportdienstleistung wird durch den Konzessionsinhaber oder durch Dritte als
„Transportdienstleister“ erbracht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle
Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Buchungsplattform
und der Erbringung und Nutzung der über die Buchungsplattform gebuchten
Transportdienstleistungen des MyShuttle.
MyShuttle wird nur im Rahmen des geltenden Produkt- und Betriebskonzeptes der Konzession und
im Rahmen der aktuellen Verfügbarkeit und Auslastung angeboten. Der Kunde hat keinen Anspruch
auf eine ständige Verfügbarkeit des MyShuttle und die Erbringung von bestimmten
Transportdienstleistungen.
§ 2 Registrierung
Voraussetzung für die Nutzung des MyShuttle ist zunächst die Installation der von der ioki GmbH (im
Folgenden „ioki“) im Google Play Store und im Apple Store kostenfrei zum Download angebotenen
App „KVV.easy“ auf einem mobilen Endgerät und die darüber erfolgende Registrierung als Kunde.
Der Kunde gibt dazu seinen Vornamen und Nachnamen an und muss die AGB und die
Datenschutzerklärung akzeptieren. Zum Kauf von Tickets in der App muss der Kunde ergänzende
Daten zur Zahlungsabwicklung hinterlegen (siehe § 6).
§ 3 Buchung
Nach erfolgter Erstregistrierung (siehe § 2 bzw. § 6) bucht der Kunde MyShuttle entweder mit Hilfe
der App oder über eine Telefon-Hotline.
Bei der Buchung über die App sendet der Kunde zunächst eine unverbindliche Fahrtanfrage und gibt
dabei die gewünschte Start- bzw. Ankunftszeit sowie die gewünschte Start- und Zieladresse der
Transportdienstleistung an. Soweit der Kunde seine Standortfreigabe erteilt, wird die geortete
Location als Startadresse übernommen. Nach Absenden der Anfrage prüft das System, ob ein zeitlich
und räumlich auf die Anfrage passendes Angebot vorhanden ist. Sollte dies nicht der Fall sind, wird
kein Angebot gesendet. Gibt es ein zeitlich und räumlich auf die Anfrage passendes Fahrzeug, erhält
der Nutzer ein Angebot welches die folgenden Informationen enthält:
•voraussichtliche Abholzeit
•voraussichtliche Ankunftszeit
•Fahrpreis
•voraussichtliche Wegstrecke
•Weg vom Standort zum Abholort (auf einer Karte visualisiert)
•Weg vom Abholort zum Ankunftsort (auf einer Karte visualisiert)
•Weg vom Ankunftsort zum Zielort (auf einer Karte visualisiert)
•Zeitraum für die Gültigkeit des Angebots
•Angaben zum Fahrzeug
Der Kunde hat dann die Möglichkeit, die Fahrt innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums zu
den angegebenen Bedingungen zu buchen. Der Auftraggeber wird die Buchung bestätigen und den
Kunden über die App laufend über den Status der Transportdienstleistung informieren. Nimmt der
Kunde innerhalb des angegebenen Angebots-Gültigkeitszeitraums keine Buchung vor, verfällt das
Angebot.
Bei der Buchung über die Telefon-Hotline erfolgt die Abfrage des Beförderungswunsches, Prüfung
der Verfügbarkeit des Angebotes und ggf. die Buchung im Dialog zwischen dem Kunden und dem
Mitarbeiter der Hotline.
§ 4 Vergütung und Beförderungsvertrag
Die Nutzung der App und der Telefon-Hotline ist für den Kunden kostenfrei, bis auf die anfallenden
und vom Kunden zu tragenden Verbindungskosten. Mit Antritt der Fahrt kommt zwischen dem
Kunden und dem Karlsruher Verkehrsverbund ein Beförderungsvertrag über die
Transportdienstleistung im Sinne der vorausgegangenen Buchung zustande. Für die Fahrt gilt der
jeweils aktuelle KVV-Tarif. Gültige KVV-Fahrkarten werden anerkannt und berechtigen zur
kostenfreien Mitfahrt. Außerdem greifen auch die Mitnahmeregelungen der KVV-Zeitkarten. Die
Fahrt wird angetreten, sobald der Kunde dem Shuttle zusteigt.
§ 5 Nichtausführung einer Buchung
Sowohl der Transportdienstleister als auch der Kunde sind bis zum Antritt der Fahrt durch den
Kunden zur Stornierung der Buchung berechtigt. Hierzu sieht die App eine Stornierungsfunktion vor.
Eine Buchung gilt ebenfalls als storniert, soweit der Kunde, gleich aus welchen Gründen, nicht an der
Abholhaltestelle angetroffen wird, die sich aus der Buchung ergibt. Wird eine Buchung storniert,
kommt der Beförderungsvertag nicht zustande und es entstehen beiderseitig keine Ansprüche. Die
Stornierung erfolgt außerdem kostenfrei. Der Karlsruher Verkehrsverbund bzw. der jeweilige
Transportdienstleister behalten sich jedoch vor, dem Kunden bei überdurchschnittlich häufigen
Stornierungen oder Nichterscheinen des Kunden an der Abholhaltestelle temporär oder dauerhaft
keine Transportdienstleistungen mehr anzubieten.
§ 6 Bezahlung
Der Kunde hat mit Antritt der Fahrt prinzipiell einen gültigen Fahrschein vorzuweisen oder diesen in
KVV.easy zu erwerben. Zum Erwerb eines gültigen Fahrscheins bedient sich der Auftraggeber zur
Abwicklung des e-Payment-Services in KVV.easy des Finanzunternehmens LogPay Financial Services
GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“).
Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche
dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und
abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden
Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene
Rechnung durchzuführen.
(1) Anmeldung
Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der Kunde in seinem Kundenkonto neben der
unter § 2 beschriebenen Erstregistrierung unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der
nachfolgenden Punkte beim KVV in KVV.easy registrieren:
Name und vollständige Adresse
Geburtsdatum
E-Mail-Adresse
gewünschte Zahlart
Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren)
Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung)
Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse
und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Konto-Bereich in KVV.easy
entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay
berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.
(2) Vertragsabschluss:
Der Vertragsabschluss kommt mit dem KVV im Namen der befördernden Verkehrsunternehmen
zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch verbindliches Buchen der angebotenen Fahrt zum
angebotenen Preis in KVV.easy. Der Kaufpreis ist nach erfolgreich abgeschlossener Fahrt fällig und wird
hierzu automatisiert abgerechnet.
(3) Zahlungseignung:
Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die
nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren
zur Verfügung.
(4) Zahlarten und Abrechnung:
Der Kunde kann für Bestellungen in KVV.easy zwischen folgenden Zahlarten wählen:
Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
Andere Zahlarten sind ausgeschlossen.
Einzug:
Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in
der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets bzw. erfolgreich
abgeschlossener Fahrt. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der
Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über getätigte Ticketkäufe
(nachfolgend auch „Gebuchte Fahrten“) enthält Einzelkaufnachweise und ist vom registrierten Kunden
über KVV.easy unter Gebuchte Fahrten abrufbar.
Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren:
Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name,
Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen
Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl
dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich
weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften
einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit
dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit
seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der
Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für
den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen
Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN,
Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular in KVV.easy
einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification)
durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung
(Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der
Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an
die angegebene E-Mail-Adresse.
Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so
dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom
Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von
ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger
Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die
Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die
angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag
eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu
machen.
Der Kunde verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung
eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem
Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger
erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde
einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine
schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an
sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält
im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und
eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der
Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
Zahlung per Kreditkarte:
Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard
oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert.
Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst
Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express)
Nummer der Kreditkarte
Ablaufdatum der Kreditkarte
CVC-Code der Kreditkarte
und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen.
Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und
gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass
der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des
Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene
Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus
irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.
Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des
Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa /
MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch
für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D
Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht
notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht.
Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann.
Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der
Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für
ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass
neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem
in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen
weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
§ 7 Haftung
Die Haftung des Karlsruher Verkehrsverbundes bzw. des jeweiligen Transportdienstleisters im
Zusammenhang mit der Erbringung und Nutzung des MyShuttle einschließlich des Zugriffs auf die
dazu bereitgestellten Anwendungen, Webseiten und Inhalte, mit Ausnahme der Haftung bei der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, ist auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit vom Auftraggeber bzw. des jeweiligen Transportdienstleisters oder seiner gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Karlsruher
Verkehrsverbundes bzw. des jeweiligen Transportdienstleisters bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, sowie eine etwaige Haftung des Karlsruher Verkehrsverbundes bzw. des jeweiligen
Transportdienstleisters nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Allgemeine Nutzungsbedingungen des MyShuttle
Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen im KVV sowie die gesonderten MyShuttle-
Beförderungsbedingungen die in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen aufgelistet sind. Alle
Informationen dazu finden Sie im Internet unter: www.kvv.de/fahrkarten/allgemeine-
informationen/gemeinschaftstarif.html.
§ 9 Datenschutz
Der Anbieter ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden im Einklang mit den
Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Ohne
Ihre Einwilligung geben wir keine Daten an Dritte zum Zweck einer kommerziellen Verwertung
weiter. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
§ 10 Änderungen von App, Service und AGB
Der Auftraggeber ist uneingeschränkt berechtigt, die App oder den Service nach eigenem Ermessen
in jeglicher Form zu verändern, insbesondere im Hinblick auf Weiterentwicklung, Verbesserung oder
Fehlerbehebung von App und Service. Der Auftraggeber ist ebenso berechtigt, ab einem beliebigen
Zeitpunkt die App nicht mehr anzubieten und den Service ganz oder teilweise einzustellen; eine
Kündigung gegenüber dem Kunden ist hierzu nicht erforderlich.
§ 11 Löschung des Kundenkontos
Dem Kunden steht es frei, das mit der Registrierung eingerichtete Kundenkonto jederzeit durch eine
formlose E-Mail an ioki wieder zu löschen, wenn er MyShuttle nicht mehr in Anspruch nehmen
möchte.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit
einzelner Teile und Bestimmungen dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht.
Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt die vorliegenden AGB zu ändern. Der Auftraggeber
informiert den Kunden hierüber mit Hilfe der App. Eine Weiternutzung des MyShuttle ist in diesem
Fall erst nach Zustimmung des Kunden zu den geänderten AGB möglich.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem MyShuttle wird als Gerichtsstand
Karlsruhe vereinbart, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder er nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder
sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
oder wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.