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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen KVV.easy

Gültig ab 21.03.2021

§ 1 Gegenstand 

Die Karlsruher Verkehrsverbund GmbH (KVV) (im Folgenden „Auftraggeber“) betreibt unter dem 
Produktnamen „KVV.easy“ eine Buchungsplattform für einen Shuttleservice mit Kraftfahrzeugen 
(nachfolgend „MyShuttle“). Betreiber und Konzessionsinhaber ist der Auftraggeber, die 
Transportdienstleistung wird durch den Konzessionsinhaber oder durch Dritte als 
„Transportdienstleister“ erbracht. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle 
Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Buchungsplattform 
und der Erbringung und Nutzung der über die Buchungsplattform gebuchten 
Transportdienstleistungen des MyShuttle. 

MyShuttle wird nur im Rahmen des geltenden Produkt- und Betriebskonzeptes der Konzession und 
im Rahmen der aktuellen Verfügbarkeit und Auslastung angeboten. Der/die Kund*in hat keinen Anspruch 
auf eine ständige Verfügbarkeit des MyShuttle und die Erbringung von bestimmten 
Transportdienstleistungen. 

§ 2 Registrierung 

Voraussetzung für die Nutzung des MyShuttle ist zunächst die Installation der von der ioki GmbH (im 
Folgenden „ioki“) im Google Play Store und im Apple Store kostenfrei zum Download angebotenen 
App „KVV.easy“ auf einem mobilen Endgerät und die darüber erfolgende Registrierung als Kund*in. 
Der/die Kund*in gibt dazu seinen Vornamen und Nachnamen an und muss die AGB und die 
Datenschutzerklärung akzeptieren. Zum Kauf von Tickets in der App muss der/die Kund*in ergänzende 
Daten zur Zahlungsabwicklung hinterlegen (siehe § 6). 

§ 3 Buchung 

Nach erfolgter Erstregistrierung (siehe § 2 bzw. § 6) bucht der/die Kund*in MyShuttle entweder mit Hilfe 
der App oder über eine Telefon-Hotline. 

Bei der Buchung über die App sendet der/die Kund*in zunächst eine unverbindliche Fahrtanfrage und gibt 
dabei die gewünschte Start- bzw. Ankunftszeit sowie die gewünschte Start- und Zieladresse der 
Transportdienstleistung an. Soweit der/die Kund*in seine Standortfreigabe erteilt, wird die geortete 
Location als Startadresse übernommen. Nach Absenden der Anfrage prüft das System, ob ein zeitlich 
und räumlich auf die Anfrage passendes Angebot vorhanden ist. Sollte dies nicht der Fall sind, wird 
kein Angebot gesendet. Gibt es ein zeitlich und räumlich auf die Anfrage passendes Fahrzeug, erhält 
der/die Nutzer*in ein Angebot, welches die folgenden Informationen enthält: 

•voraussichtliche Abholzeit 
•voraussichtliche Ankunftszeit 
•Fahrpreis 
•voraussichtliche Wegstrecke 
•Weg vom Standort zum Abholort (auf einer Karte visualisiert) 
•Weg vom Abholort zum Ankunftsort (auf einer Karte visualisiert) 
•Weg vom Ankunftsort zum Zielort (auf einer Karte visualisiert) 
•Zeitraum für die Gültigkeit des Angebots 
•Angaben zum Fahrzeug 

Der/die Kund*in hat dann die Möglichkeit, die Fahrt innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraums zu 
den angegebenen Bedingungen zu buchen. Der Auftraggeber wird die Buchung bestätigen und den/die 
Kund*in über die App laufend über den Status der Transportdienstleistung informieren. Nimmt der/die 
Kund*in innerhalb des angegebenen Angebots-Gültigkeitszeitraums keine Buchung vor, verfällt das 
Angebot. 

Bei der Buchung über die Telefon-Hotline erfolgt die Abfrage des Beförderungswunsches, Prüfung 
der Verfügbarkeit des Angebotes und ggf. die Buchung im Dialog zwischen dem/der Kund*in und dem/der 
Mitarbeitenden der Hotline. 

§ 4 Vergütung und Beförderungsvertrag 

Die Nutzung der App und der Telefon-Hotline ist für den/die Kund*in kostenfrei, bis auf die anfallenden 
und von dem/der Kund*in zu tragenden Verbindungskosten. Mit Antritt der Fahrt kommt zwischen dem/der 
Kund*in und dem Karlsruher Verkehrsverbund ein Beförderungsvertrag über die 
Transportdienstleistung im Sinne der vorausgegangenen Buchung zustande. Für die Fahrt gilt der 
jeweils aktuelle KVV-Tarif. Gültige KVV-Fahrkarten werden anerkannt und berechtigen zur 
kostenfreien Mitfahrt. Außerdem greifen auch die Mitnahmeregelungen der KVV-Zeitkarten. Die 
Fahrt wird angetreten, sobald der/die Kund*in dem Shuttle zusteigt. 

§ 5 Nichtausführung einer Buchung 

Sowohl der Transportdienstleister als auch der/die Kund*in sind bis zum Antritt der Fahrt durch den/die 
Kund*in zur Stornierung der Buchung berechtigt. Hierzu sieht die App eine Stornierungsfunktion vor. 
Eine Buchung gilt ebenfalls als storniert, soweit der/die Kund*in, gleich aus welchen Gründen, nicht an der 
Abholhaltestelle angetroffen wird, die sich aus der Buchung ergibt. Wird eine Buchung storniert, 
kommt der Beförderungsvertag nicht zustande und es entstehen beiderseitig keine Ansprüche. Die 
Stornierung erfolgt außerdem kostenfrei. Der Karlsruher Verkehrsverbund bzw. der jeweilige 
Transportdienstleister behalten sich jedoch vor, dem/der Kund*in bei überdurchschnittlich häufigen 
Stornierungen oder Nichterscheinen des/der Kund*in an der Abholhaltestelle temporär oder dauerhaft 
keine Transportdienstleistungen mehr anzubieten. 

§ 6 Bezahlung 

Der/die Kund*in hat mit Antritt der Fahrt prinzipiell einen gültigen Fahrschein vorzuweisen oder diesen in 
KVV.easy zu erwerben. Zum Erwerb eines gültigen Fahrscheins bedient sich der Auftraggeber zur 
Abwicklung des e-Payment-Services in KVV.easy des Finanzunternehmens LogPay Financial Services 
GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (nachfolgend auch „LogPay“).  

Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche 
dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und 
abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden 
Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene 
Rechnung durchzuführen. 

(1) Anmeldung 

Um den e-Payment-Service nutzen zu können, muss sich der/die Kund*in in seinem/ihrem Kundenkonto neben der 
unter § 2 beschriebenen Erstregistrierung unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der 
nachfolgenden Punkte beim KVV in KVV.easy registrieren: 
 Name und vollständige Adresse 
 Geburtsdatum 
 E-Mail-Adresse 


 gewünschte Zahlart 
 Kontoverbindung mit IBAN (im Falle SEPA-Lastschriftverfahren) 
 Kreditkartendaten (im Falle Kreditkartenzahlung) 

Der/die Kund*in verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse 
und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem/ihrem persönlichen Konto-Bereich in KVV.easy 
entsprechend zu ändern. Kommt der/die Kund*in seiner/ihrer Informationspflicht nicht nach, ist LogPay 
berechtigt, den/die Kund*in mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten. 

(2) Vertragsabschluss: 

Der Vertragsabschluss kommt mit dem KVV im Namen der befördernden Verkehrsunternehmen 
zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch verbindliches Buchen der angebotenen Fahrt zum 
angebotenen Preis in KVV.easy. Der Kaufpreis ist nach erfolgreich abgeschlossener Fahrt fällig und wird 
hierzu automatisiert abgerechnet. 

(3) Zahlungseignung: 

Für die Zahlung des gebuchten Tickets gelten ergänzend zu den oben beschriebenen Bedingungen die 
nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren 
zur Verfügung.  

(4) Zahlarten und Abrechnung: 

Der/die Kund*in kann für Bestellungen in KVV.easy zwischen folgenden Zahlarten wählen: 

 Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren 
 Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express) 

Andere Zahlarten sind ausgeschlossen.  

Einzug: 

Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in 
der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets bzw. erfolgreich 
abgeschlossener Fahrt. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der 
Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des/der Kund*in. Die Übersicht über getätigte Ticketkäufe 
(nachfolgend auch „Gebuchte Fahrten“) enthält Einzelkaufnachweise und ist von registrierten Kund*innen 
über KVV.easy unter Gebuchte Fahrten abrufbar. 

Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren: 

Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des/der Kund*in (Vorname, Name, 
Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung innerhalb der Europäischen 
Union für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl 
dieser Zahlart ermächtigt der/die Kund*in mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich 
weist er/sie seinen/ihren Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein/ihr Konto gezogenen Lastschriften 
einzulösen. Der/die Kund*in wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit 
dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit 
seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der/die Kund*in nicht die kontoinhabende
Person des angegebenen Kontos ist, stellt er/sie sicher, dass die Einwilligung der kontoinhabenden Person für 
den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt. 

Der/die Kund*in verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen 
Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber*in und International Bank Account Number (IBAN, 
Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular in KVV.easy 
einzutragen. Der/die Kund*in erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) 
durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der/die Kund*in erhält die Vorabankündigung 
(Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der 
Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an 
die angegebene E-Mail-Adresse. 

Der/die Kund*in hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so 
dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt von der zahlenden Person
zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei deren Zahlungsdienstleister aus von 
ihm zu vertretenden Gründen - insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger 
Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist sie verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die 
Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, sodass neben dem ausstehenden Betrag die 
angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag 
eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu 
machen. 

Der/die Kund*in verzichtet mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Einholung 
eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird von dem/der Kund*in gegenüber dem 
Zahlungsdienstleister des/der Kund*in, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger 
erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der/die Kund*in
einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der/die Kund*in verpflichtet, eine 
schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an 
sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der/die Kund*in erhält 
im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und 
eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der/die Kund*in nicht die
kontoinhabende Person ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an die kontoinhabende Person weiterzuleiten. 

Zahlung per Kreditkarte: 

Die Abrechnung der gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard 
oder American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden nicht akzeptiert. 

Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des/der Kund*in erfasst 

 Name und Vorname des/der Kreditkarteninhaber*in 
 Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express) 
 Nummer der Kreditkarte 
 Ablaufdatum der Kreditkarte 
 CVC-Code der Kreditkarte 

und an den Server der LogPay zum Forderungseinzug übertragen. 

Das System der LogPay überprüft die von dem/der Kund*in angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und 
gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Im Falle, dass 
der/die Kund*in nicht der/die Inhaber*in der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er/sie sicher, dass die Einwilligung des/der 
Karteninhaber*in für die Belastung vorliegt. Der/die Kund*in hat zudem sicherzustellen, dass die angegebene 
Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus 
irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der/die Kund*in eine entsprechende Fehlermeldung. 

Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des/der Kund*in ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des/der 
Kund*in mit seinem/ihrem Zahlungsdienstleister festgelegt. 

Sofern der Zahlungsdienstleister des/der Kund*in das „3D Secure-Verfahren“ (Verified by Visa / 
MasterCard® SecureCode™) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch 
für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des/der Kund*in das 3D 
Secure-Verfahren nicht unterstützen oder die Durchführung des 3D Secure-Verfahrens als nicht 
notwendig erachten, erfolgt die Prüfung nicht. 

Der/die Kund*in hat sicherzustellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. 
Sollte der/die Kund*in ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der 
Einzug der Forderung aus von ihm/ihr zu vertretenden Gründen scheitern, ist er/sie verpflichtet, für 
ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, sodass 
neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem 
in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen 
weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. 

§ 7 Haftung 

Die Haftung des Karlsruher Verkehrsverbundes bzw. des jeweiligen Transportdienstleisters im 
Zusammenhang mit der Erbringung und Nutzung des MyShuttle einschließlich des Zugriffs auf die 
dazu bereitgestellten Anwendungen, Webseiten und Inhalte, mit Ausnahme der Haftung bei der 
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des/der Kund*in, ist auf Vorsatz und grobe 
Fahrlässigkeit von dem/der Auftraggeber*in bzw. des jeweiligen Transportdienstleisters oder seiner gesetzlichen 
Vertretung oder Erfüllungsgehilf*innen beschränkt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung des Karlsruher 
Verkehrsverbundes bzw. des jeweiligen Transportdienstleisters bei Verletzung wesentlicher 
Vertragspflichten, sowie eine etwaige Haftung des Karlsruher Verkehrsverbundes bzw. des jeweiligen 
Transportdienstleisters nach dem Produkthaftungsgesetz. 

§ 8 Allgemeine Nutzungsbedingungen des MyShuttle 

Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen im KVV sowie die gesonderten MyShuttle-
Beförderungsbedingungen die in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen aufgelistet sind. Alle 
Informationen dazu findest du im Internet unter: www.kvv.de/fahrkarten/allgemeine-
informationen/gemeinschaftstarif.html.  

§ 9 Datenschutz 

Der Anbieter ist berechtigt, personenbezogene Daten des/der Kund*in im Einklang mit den 
Bestimmungen der geltenden Datenschutzgesetze zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Ohne 
deine Einwilligung geben wir keine Daten an Dritte zum Zweck einer kommerziellen Verwertung 
weiter. Weitere Informationen zum Datenschutz findest du in unseren Datenschutzhinweisen. 

§ 10 Änderungen von App, Service und AGB 

Der Auftraggeber ist uneingeschränkt berechtigt, die App oder den Service nach eigenem Ermessen 
in jeglicher Form zu verändern, insbesondere im Hinblick auf Weiterentwicklung, Verbesserung oder 
Fehlerbehebung von App und Service. Der Auftraggeber ist ebenso berechtigt, ab einem beliebigen 
Zeitpunkt die App nicht mehr anzubieten und den Service ganz oder teilweise einzustellen; eine 
Kündigung gegenüber dem/der Kund*in ist hierzu nicht erforderlich. 

§ 11 Löschung des Kundenkontos 

Dem/der Kund*in steht es frei, das mit der Registrierung eingerichtete Kundenkonto jederzeit durch eine 
formlose E-Mail an ioki wieder zu löschen, wenn er/sie MyShuttle nicht mehr in Anspruch nehmen 
möchte. 

§ 12 Schlussbestimmungen 

Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit 
einzelner Teile und Bestimmungen dieser AGB berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. 

Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt die vorliegenden AGB zu ändern. Der Auftraggeber 
informiert den/die Kund*in hierüber mit Hilfe der App. Eine Weiternutzung des MyShuttle ist in diesem 
Fall erst nach Zustimmung des/der Kund*in zu den geänderten AGB möglich. 

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem MyShuttle wird als Gerichtsstand 
Karlsruhe vereinbart, soweit der/die Kund*in keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, oder er nach 
Vertragsabschluss seinen/ihren Wohnsitz oder seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder 
sein/ihr Wohnort oder sein/ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, 
oder wenn der/die Kund*in Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein 
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.