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Eine PC-Tastatur in Detailansicht.
Eine PC-Tastatur in Detailansicht.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Karlsruher Verkehrsverbund GmbH ist bemüht, ihr Online-Angebot auf der Website www.kvv.de nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und nach § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zu gestalten und laufend weiter zu optimieren.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Website www.kvv.de.
 

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 L-BGG vereinbar und somit nicht uneingeschränkt barrierefrei. Die Herstellung von Barrierefreiheit ist ein andauernder Prozess, den wir aktiv vorantreiben. Momentan arbeiten wir daran, Informationen, Erläuterungen und Hinweise zur Website auch in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitzustellen. Diese Optimierungen wollen wir bis Dezember 2021 umgesetzt haben. Weitere bestehende Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
 

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unverhältnismäßige Belastung

  • Videos größtenteils noch ohne Untertitel
  • Formulare können teilweise noch nicht barrierefrei bereitgestellt werden

b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • PDF-Dateien
  • Elektronische Fahrplanauskunft und weitere Inhalte externer Dienste und Anbieter
     

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.01.2021 erstellt.

Die Website wurde zu Beginn einem entwicklungsbegleitenden BITV-Test unterzogen. Davon ausgehend und basierend auf den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG) haben wir Optimierungen zur Steigerung der Barrierefreiheit vorgenommen.

 

4. Einbindung der Software Eye Able®

Diese Website verwendet die Software Eye-Able® der Firma Web Inclusion GmbH, um Nutzern*innen eine barriere-reduzierte Ansicht der visuellen Inhalte zu ermöglichen. Eye-Able® hilft, die Website an die individuellen Bedürfnisse der Besucher*innen anzupassen.

Zum Funktionsumfang von Eye-Able® gehören:

  • eine adaptive Schriftvergrößerung,
  • eine freie Anpassung der Farbkontraste,
  • eine Vorlesefunktion mit integrierter Tastatur-Navigation,
  • ein Blaufilter,
  • ein Nachtmodus,
  • eine Sofortansicht zur Verbindung mehrerer Funktionen,
  • eine Kompensation von Farbschwächen sowie
  • weitere Funktionen für eine individuelle Ansicht der Website wie ein größerer Mauszeiger, serifenlose Schrift sowie das Ausblenden von Bildern, Animationen und Ton


Zur Bedienung kann das zugehörige Menü über einen Klick auf das Eye- Able®-Icon oder mit dem Tastaturkürzel „ALT + 1“ geöffnet werden. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden (Anleitung über „ALT + F1“). Weitere Informationen findest du unter: www.eye-able.com


5. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten dir Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite www.kvv.de auffallen, wende dich gerne an uns. Unter folgender Adresse kannst du Kontakt mit uns aufnehmen:

Karlsruher Verkehrsverbund GmbH
Abteilung Marketing
Tullastraße 71
76131 Karlsruhe

E-Mail: info[at]kvv.karlsruhe.de

Telefonisch kannst du uns unter der Nummer: 0721 6107-5885 erreichen.
Gerne kansnt du uns auch eine Nachricht über das Kontaktformular senden.
 

6. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, kannst du dich an die Abteilung Marketing des Karlsruher Verkehrsverbunds wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten findest du unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Abteilung Marketing des Karlsruher Verkehrsverbunds nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf deine Anfrage antwortet, kannst du dich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen kannst du wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle[at]bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der/des für dich zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen kannst du über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem du deinen dauerhaften Wohnsitz hast.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.