Der Karlsruher Verkehrsverbund weist darauf hin, dass aufgrund eines Fehlers beim beauftragten Dienstleister am 25. Juli 2025 versehentlich ein veraltetes Anschreiben zur Chipkartenmeldung des D-Tickets JugendBW versendet wurde. Das Schreiben entspricht nicht dem aktuellen Stand des Abonnements und ist daher gegenstandslos.
Betroffen sind rund 2.000 Kund*innen, die das D-Ticket JugendBW mit Abo-Beginn am 1. September 2025 bestellt hatten. Der KVV steht derzeit in engem Austausch mit seinem Dienstleister, um den Vorfall aufzuklären und die betroffenen Personen schnellstmöglich korrekt zu informieren. Das mit dem Schreiben versendete D-Ticket JugendBW ist indes gültig und kann von den Kund*innen ab dem 1. September 2025 für Fahrten im ÖPNV verwendet werden.
Der KVV bittet um Verständnis und entschuldigt sich bei betroffenen Kund*innen für die entstandene Verwirrung.