Fahrtauskunft
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Drei Kinder stehen im Kreis und halten sich gegenseitig.
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Gemeinschaftstarif - Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Fahrpreise

In unserem KVV-Gemeinschaftstarif findest du alles auf einen Blick: die gemeinsamen Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Fahrpreise des KVV.

Du erhältst den Gemeinschaftstarif als Broschüre in unseren KVV-Kundenzentren oder kannst ihn als PDF bequem herunterladen.

 

Anpassung der Beförderungsbedingungen zum 01.08.2026

 

B 4.8.3 Studikarte

Die Studikarte ist eine persönliche Fahrkarte für das Netz des KVV, die noch längstens bis zum Ende entsprechender vertraglicher Vereinbarungen mit Hochschulen ausgegeben wird.

B 4.8.4 KVV-Bescheinigung

Die KVV-Bescheinigung ist eine persönliche Fahrkarte für das Netz des KVV, die noch längstens bis zum Ende entsprechender Vereinbarungen mit Hochschulen ausgegeben wird.

B 4.8.14 Abo-Bedingungen

Verlust oder Zerstörung

Bei Verlust oder Zerstörung der physischen Abokarte erhalten Fahrgäste nach einer Bearbeitungszeit gegen ein Bearbeitungsentgelt von € 20 15 eine Ersatzkarte.

C4.3 Grenzüberschreitende Buslinie Rastatt – Soufflenheim / Seltz

Für Fahrten von Rastatt ins nahegelegene Elsass gilt:

  • KVV-Fahrkarten, die in der Wabe 361 (Rastatt) für die Fahrt nach Wintersdorf berechtigen, sind auch zur Fahrt in der grenzüberschreitenden Linie bis nach Soufflenheim / Seltz bzw. ab dem 13.12.2026 bis nach Haguenau / Seltz gültig.
  • Kund*innen mit einer KVV-Einzelfahrkarte wird ein Nullfahrschein beim Einstieg ausgegeben der innerhalb von drei Stunden zur Weiterfahrt mit den Linien des Verkehrsnetzes Fluo 67 in Frankreich berechtigt.

Für Kund*innen vom nahegelegenen Elsass nach Rastatt gilt:

  • Fahrkarten des Verkehrsnetzes Fluo 67, welche zur Fahrt auf der Linie zwischen Soufflenheim / Seltz und Beinheim berechtigen, sind auch zur Fahrt in der grenzüberschreitenden Linie bis nach Rastatt gültig.
  • Kund*innen mit Einzelfahrkarten des Verkehrsnetzes Fluo 67 können am Gültigkeitstag die Fahrt in der Wabe 361 (Rastatt) in allen KVV-Verkehrsmitteln fortsetzen.
  • Fahrkarten des Verkehrsnetzes Ritmo, welche für den entsprechenden Bereich gelöst wurden, sind ab dem 13.12.2026 auf dem Streckenabschnitt [Haguenau - Schirrhoffen] gültig.

Für Binnenfahrten im KVV-Gebiet oder in Frankreich werden Fahrkarten nach dem jeweiligen Tarif ausgegeben. Für grenzüberschreitende Verkehre kann kein Fahrschein nach CiCoBW (Swipe2Go, Fairtiq) ausgegeben werden. Fahrgäste müssen sich an der letzten Haltestelle im deutschen Bundesgebiet (Wintersdorf Abzw. Bahnhof) auschecken und einen gültigen Fahrschein lösen.

E4 Tarifbestimmungen Deutschlandticket

Grundsatz

Das Deutschlandticket ist ein von der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern gefördertes deutschlandweit gültiges Tarifangebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es gilt ab dem 1. Mai 2023. Die hier festgelegten Tarifbestimmungen gelten für das Deutschlandticket und sind von allen teilnehmenden Verkehrsunternehmen des SPNV und des ÖPNV in Deutschland verbindlich anzuwenden. Diese Tarifbestimmungen ergänzen die bestehenden Tarif- und Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Verkehrsverbünde, der Landestarife und des Deutschlandtarifs sowie die Beförderungsbedingungen der teilnehmenden Eisenbahn-Verkehrsunternehmen des SPNV und der teilnehmenden Verkehrsunternehmen des ÖPNV, soweit sich aus den folgenden Regelungen nichts anderes ergibt. Für die Ausgabe des Deutschlandtickets gelten die Bedingungen des vertragshaltenden Verkehrsunternehmens. Ein Deutschlandticket ist nur dann ein gültiges Ticket im Sinne dieser Tarifbestimmungen, wenn es von einem Unternehmen ausgegeben worden ist, das auf der Liste der teilnehmenden Unternehmen (Positivliste) steht. Die Positivliste ist über folgende Internetadresse einsehbar: www.deutschlandticket-verkaeufer.de.

Fahrtberechtigung, Nutzungsbedingungen und Geltungsbereich

Das Deutschlandticket berechtigt im jeweiligen Geltungszeitraum zur unbegrenzten Nutzung der Züge des SPNV im tariflichen Geltungsbereich des Deutschlandtarifs in der 2. Wagenklasse sowie der sonstigen Verkehrsmittel des ÖPNV im räumlichen Geltungsbereich der Tarife der teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und Landestarifgesellschaften. Dies schließt im Ausland liegende Geltungsbereiche mit ein, soweit das eigene Tarifgebiet des jeweiligen Verbundes/Unternehmens sich aufgrund entsprechender Vereinbarung auf das im Ausland liegende Gebiet erstreckt. Zum ÖPNV gehört die Beförderung mit Straßenbahnen und Obussen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes sowie mit Kraftfahrzeugen im Liniennahverkehr nach den §§ 42 und 44 PBefG. Liniennahverkehre nach § 43 PBefG fallen insoweit unter den Geltungsbereich, sofern sie gemäß § 2 Absatz 4 PBefG allgemein zugänglich sind.

Das Deutschlandticket gilt nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden. Die Nutzung von Zügen des Fernverkehrs mit dem Deutschlandticket ist grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon abweichende Regelungen (z. B. im Rahmen von Integrationskonzepten) werden im Geltungsbereich des Deutschlandtickets für den Schienenverkehr bekanntgegeben.

Das Deutschlandticket ist nicht übertragbar und wird als persönlicher Fahrausweis ausgegeben, der mindestens den Namen und Vornamen sowie das Geburtsdatum des Fahrgastes beinhaltet. Dieser Fahrausweis wird in Form einer physischen Chipkarte oder als elektronischer Fahrausweis auf Basis mobiler Endgeräte ausgegeben. Das Deutschlandticket ist nicht übertragbar und wird als persönlicher Fahrausweis in Form einer Chipkarte oder als Handyticket ausgegeben, der mindestens den Namen und Vornamen des Fahrgastes. beinhaltet. Ein Fahrausweis, der als Barcode-Ticket ausgegeben wird, beinhaltet zudem das Geburtsdatum des Fahrgastes. Das Gleiche gilt für alle ab dem 01.01.2025 ausgestellten Chipkarten. Zur Legitimation ist ein amtliches Lichtbilddokument mitzuführen und bei Fahrkartenprüfungen vorzuzeigen. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres genügt zur Legitimation ein Schülerausweis. Wird ein solcher nicht ausgestellt, entfällt die Legitimationspflicht. Das Deutschlandticket beinhaltet keine unentgeltliche Mitnahme von Personen über 6 Jahren. Das Deutschlandticket berechtigt ausschließlich zur Nutzung der 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist innerhalb der Geltungsbereiche von Verkehrsverbünden, Landestarifen und des Deutschlandtarifs nach den jeweiligen Tarifbestimmungen möglich. Für die Mitnahme eines Fahrrades ist ein reguläres Fahrradkartenangebot zu erwerben, soweit die Fahrradmitnahme auf der jeweiligen Fahrt entgeltpflichtig ist. Für die Mitnahme eines Hundes ist ein reguläres Fahrkartenangebot zu erwerben, soweit die Mitnahme auf der jeweiligen Fahrt entgeltpflichtig ist.

[…]

Fahrgastrechte

Für Fahrten im Eisenbahnverkehr gelten die Fahrgastrechte gem. Teil A Nr. 8 der Tarifbedingungen des Deutschlandtarifs sowie Teil C Nr. 8 der Tarifbedingungen für Zeitkarten im Deutschlandtarif in ihrer jeweils genehmigten und veröffentlichten Fassung, abrufbar im Internet unter www.deutschlandtarifverbund.de. Das Entgelt für das Deutschlandticket gilt als erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt gemäß § 3 EVO. Das zusätzliche Recht bei Verspätung gemäß § 11 Absatz 1 Nummer 1 EVO wird ausgeschlossen.

Anpassung der Beförderungsbedingungen zum 01.04.2026
 

E5 Fahrpreisberechnung mit Monatsdeckelung im CiCoBW-Gebiet

Informationen zur Preisberechnung außerhalb der jeweiligen Tariforganisation bis zum Erreichen der CiCoBW-Monatsdeckelung finden sich bei bwegt unter www.bwegt.de/cicobw.

  1. Für Fahrten im gesamten CiCoBW-Gebiet (inkl. Erweiterungsgebiet BWplus) kommt eine Monatsdeckelung zur Anwendung. Sie begrenzt den Gesamtfahrpreis für alle in diesem Kalendermonat durchgeführten Fahrten des über CiCoBW abgedeckten Tarifsortiments der einzelnen Tarifgeber (kurz: CiCoBW-Fahrten) auf die maximale Höhe vom aktuellen Preis des regulären Deutschlandtickets plus 9 Euro. Für die Tariforganisation VHB gilt abweichend: Der Preisdeckel gilt für alle VHB-Relationen, jedoch nicht für Fahrten oder Teilstrecken im BWplus-Gebiet VHB-OTV.
  2. Der Monatsdeckel kommt zur Anwendung, sobald der Fahrpreis für die Summe aller CiCoBW-Fahrten im gesamten CiCoBW-Geltungsbereich den Preis des Deutschlandtickets plus 9 Euro übersteigen würde. Bei Erreichen des Monatsdeckels wird die Gesamtsumme der Preisdeckelung gemäß der genutzten Tagesbestpreis-Anteile auf die einzelnen Tarifgeber aufgeteilt.
  3. Der Monatsdeckel gilt nur für Fahrten, bei denen die 2. Klasse genutzt wird. Fahrten in der 1. Klasse werden bei der Monatsdeckelung nicht berücksichtigt. Die Nutzung der 1. Klasse wird je nach Tarif als eigenständige 1. Klasse-Tickets bzw. Zuschläge für die 1. Klasse gesondert berechnet.
  4. Dieser Monatsdeckel gilt für einen Zeitraum von einem Kalendermonat pro Account bei einem lizenzierten Vertriebspartner. Sofern die Mitnahme eines Mitreisenden über den Lizenznehmer ermöglicht wird, erfolgt eine gesonderte Berechnung von Tagesbestpreis bzw. Monatsdeckel je mitgenommener Person.

Der Kalendermonat beginnt ab dem ersten Tag des Monats um 0:00 Uhr und endet am ersten Tag des Folgemonats um 3:00 Uhr. Fahrten, die in die Gültigkeit der Tickets der zugrunde gelegten Tagesbestpreise des Vormonats fallen, sind ebenfalls über die Preisdeckelung des Vormonats abgedeckt.