Fahrtauskunft
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Drei Kinder stehen im Kreis und halten sich gegenseitig.
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Gemeinschaftstarif - Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Fahrpreise

 

In unserem KVV-Gemeinschaftstarif findest du alles auf einen Blick: die gemeinsamen Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Fahrpreise des KVV.

Du erhältst den Gemeinschaftstarif zur Einsicht in unseren KVV-Kundenzentren oder kannst ihn als PDF bequem herunterladen.

Anpassung der Beförderungsbedingungen zum 01.08.2025

§ 19 Mobilitäts- und Pünktlichkeitsgarantie/Fahrgastrechte – besondere Regelungen im Eisenbahnverkehr

  • Entschädigung bei Verspätungen ab 30 Minuten

Fahrgäste erhalten vom KVV eine pauschale Fahrpreisentschädigung von € 1,50, € 2,50, wenn eine Verspätung am Zielort mindestens 30 Minuten beträgt. Bei mehreren Verspätungen innerhalb des Gültigkeitszeitraums ist maximal eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Preises der Fahrkarte möglich. Sie haben zudem die Möglichkeit, Verspätungsfälle ab 20 Minuten zu addieren und gesammelt einzureichen. Die zu addierenden Verspätungsfälle müssen dabei innerhalb des Geltungszeitraums der Zeitfahrkarte liegen.

  • Weiterfahrt mit einem alternativen Verkehrsmittel

Wenn Fahrgäste objektiv davon ausgehen können, dass sie ihr Fahrtziel um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen werden und sie keine Möglichkeit haben, andere das Fahrtziel rechtzeitig erreichende KVV-Verkehrsmittel bzw. bereitgestellte Ersatzverkehre zu nutzen, so haben sie die Möglichkeit, ihre Fahrt bis zum Zielort mit einem Taxi, Mietauto mit Stundentarif (z. B. Stadtmobil, Flinkster, zeozweifrei unterwegs) oder Mietfahrrad (z. B. KVV.nextbike, Call a Bike) fortzusetzen und die erforderlichen Auslagen im Nachhinein erstatten zu lassen. Die erforderlichen Auslagen erhalten die Fahrgäste vom KVV bis zu einem Höchstbetrag von € 80 € 120 gegen Vorlage der Quittung/Abrechnung zurückerstattet. Eine Erstattung kann pro Fahrt und Fahrkarte nur einmal geltend gemacht werden. Die Nutzung des Privat-Pkw oder eines Mietautos mit Tagestarif (z. B. von Sixt, Hertz etc.) kann im Rahmen der KVV-Mobilitäts- und -Pünktlichkeitsgarantie nicht geltend gemacht werden. 

  • Weiterfahrt bei Ausfall der letzten Fahrt

[…] Diese Regelung gilt abweichend auch für Inhaber*innen von KVV-Einzel- und -Tagesfahrkarten. Die erforderlichen Auslagen erhalten Fahrgäste vom KVV bis zu einem Höchstbetrag von € 80 € 120 gegen Vorlage der Quittung/Abrechnung zurückerstattet. Eine Erstattung kann pro Fahrt und Fahrkarte nur einmal geltend gemacht werden. Die Nutzung des Privat-Pkw oder eines Mietautos mit Tagestarif (z. B. von Sixt, Hertz etc.) kann im Rahmen der KVV-Mobilitäts- und -Pünktlichkeitsgarantie nicht geltend gemacht werden.

  • Entschädigungsbedingungen

(8) Für die Inanspruchnahme der KVV-Mobilitäts- und -Pünktlichkeitsgarantie müssen Start und Ziel der Fahrt im Gültigkeitsbereich der Fahrkarte im Verbundgebiet des KVV liegen.

  • Abschnitt 2: Fahrgastrechte – Regelungen im Eisenbahnverkehr

 (5) Das im Eisenbahnverkehr vorgesehene Recht, einen anderen, höherwertigeren als den vorgesehenen Zug zum Zielort zu wählen, gilt nicht für Nutzer*innen von Ländertickets (Baden-Württemberg-Tickets, Rheinland-Pfalz-/Saarland-Tickets), KombiTickets, (Veranstaltungskarten mit Fahrtberechtigung,) Tageskarten und KONUS-Gästekarten.

B 4.8.7 KVV.homezone

entfällt

B 4.8.15 Abo-Bedingungen

  • Verlust oder Zerstörung 

Bei Verlust oder Zerstörung der physischen Abokarte erhalten Fahrgäste nach einer Bearbeitungszeit gegen ein Bearbeitungsentgelt von € 15 € 20 eine Ersatzkarte.

  • entfällt

B 5 Beförderung von Schwerbehinderten

Die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten, deren Begleitpersonen sowie deren Krankenfahrstühlen und Blindenführhunden richtet sich nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX) in der jeweils gültigen Fassung. Sie gilt zusätzlich auf folgendem im KVV Tarif inbegriffenen Linien: 231 [Rastatt - Seltz].

E 4.3 Besonderheiten Deutschlandticket Uni im KVV- Abonnement

  • entfällt