Schnellauskunft
Fahrtauskuft
Zeit- und Datumseingabe
Drei Männer in Anzügen stehen vor dem Karlsruher Schloss
Drei Männer in Anzügen stehen vor dem Karlsruher Schloss
Meldungen

Landesweites Jugendticket bundesweit gültig: KVV gibt Auskunft bei Rückfragen

Attraktive Flatrate für Bus und Bahn: Die zuständigen Mitarbeiter*innen des Karlsruher Verkehrsverbunds haben in den vergangenen Wochen mit großem Einsatz daran gearbeitet, dass sämtliche Abonnent*innen des KVV JugendticketBW ein neues Ticket auf dem Postweg zugeschickt bekommen. Denn seit dem 1. Dezember können sich alle Abonnent*innen des landesweiten Jugendtickets darüber freuen, dass ihr Ticket nicht nur landesweit sondern auch in ganz Deutschland gültig ist.

„Wir haben zum Wohl unserer Kund*innen alle Hebel in Bewegung gesetzt und mit unserem Dienstleister zusammen zehntausende Karten auf dem Postweg verschickt“, sagt Benjamin Bock, Mitglied der KVV-Geschäftsleitung. Jeder bzw. jede Abonnent*in eines landesweiten Jugendtickets wurde im Vorfeld des 1. Dezember auch mit einem gesonderten Schreiben – einer sogenannten Bestellbestätigung – darüber informiert, dass sich das neue Deutschland-Ticket auf dem Weg zum Kunden befindet.

Für den Fall, dass ein Abonnent das neue Ticket noch nicht erhalten haben sollte, gilt das Schreiben der Bestellbestätigung in Kombination mit einem gültigen Personalausweis als vorläufige Fahrtberechtigung in ganz Deutschland. Dadurch garantiert der Karlsruher Verkehrsverbund allen Abonnent*innen, dass man auch bei Nicht-Erhalt der neuen Karte selbstverständlich den attraktiven Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen kann. Diese Regelung gilt allerdings nur bis einschließlich 31.12.2023 und nicht darüber hinaus.

Was muss ich als Kund*in tun, wenn ich auch nach dem 31. Dezember 2023 kein neues Ticket zugeschickt bekommen habe?

Keine Sorge, Kund*innen, die im Januar ausschließlich in Baden-Württemberg oder innerhalb des KVV in Rheinland-Pfalz fahren, können einfach weiterhin ihre aktuelle Karte „KVV JugendticketBW“ nutzen. Sie gilt auch weiterhin im Januar. Sobald Kund*innen ihre neue Karte erhalten, sollte nur noch diese genutzt werden.
Kund*innen, die im Januar außerhalb von Baden-Württemberg und außerhalb des KVV fahren möchten, wenden sich bitte an den KVV per Mail an abo@kvv.karlsruhe.de / Telefon: 0721 6107 5885. Sie erhalten dort kompetent Auskunft, wie trotzdem eine deutschlandweite Nutzung des Nahverkehrs ab dem 1. Januar 2024 unkompliziert ermöglicht werden kann.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf www.kvv.de