Für das erhöhte Beförderungsentgelt im Karlsruher Verkehrsverbund erteilen wir gem. Art. 13 DSGVO den Betroffenen folgende Informationen:
Verarbeitende Stelle | KVV GmbH / VBK GmbH / AVG mbH |
Vertreter des Verantwortlichen | Geschäftsführer – siehe Impressum |
Datenschutzbeauftragter des Unternehmens | Fa. EUWIS GmbH Kontaktdaten siehe Datenschutzseite |
Verarbeitungszwecke |
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Rechtsgrundlagen | Für Vertragsabschluss: Art. 6 Abs. 1 lit.b DSGVO |
Berechtigtes Interesse | Geltendmachung rechtlicher Ansprüche, Aufklärung von Straftaten, Ad- |
Empfänger der Daten | Die erhobenen Daten werden nur innerhalb der Unternehmensgruppe des |
Übermittlung der Daten in Drittstaaten | Eine Weiterleitung der erhobenen Daten in Drittstaaten oder internationale Organisationen findet nicht statt. |
Dauer der Speicherung | Rechnungsunterlagen (Aufbewahrung der Buchhaltungsbelege) §257 HGB §147 AO: 10 Jahre Verfolgungsverjährung eines Betrugs §§78 Abs. 3 Nr.5, §265a StGB: 3 Jahre |
Betroffenenrechte | Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Löschen, Sperren, Einschränkung & Widerspruch der von ihnen erhobenen personenbezogenen Daten. Zur Wahrung deiner o.a. Betroffenenrechte wende dich sich bitte schriftlich |
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde | Ergänzend steht dir das Recht auf Beschwerde zu. Solche richtest du bitte an die zuständige Datenschutzbehörde: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Stuttgart. |
Widerrufbarkeit von Einwilligungen | Du hast das Rech, deine Einwilligung zu widerrufen. Diese sendest du bitte schriftlich (postalisch oder E-Mail) mit dem Bezug „Erhöhtes Beförderungsentgelt“ an die o.a. verarbeitende Stelle. |
Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling | Mit den erhobenen Daten wird keine automatisierte Entscheidungsfindung betrieben noch werden die Daten zu einer Profilbildung herangezogen oder genutzt. |
Weiterverarbeitung der Daten zu anderen als den genannten Zwecken | Aktuell ist eine Verarbeitung/Verwendung zu anderen als den o.a. Zwecken nicht beabsichtigt. Werden weitere Zwecke erkannt und sollen diese genutzt werden, so wird sich die verarbeitende Stelle mit den Betroffenen in Verbindung setzen und zu diesen weiteren Zwecken eine Einwilligung einholen. |