Schnellauskunft
Fahrtauskuft
Zeit- und Datumseingabe
Ein Mann mittleren Alters mit Sonnenbrille sitzt an einem schönen Tag auf einer Bank an einer Bahn-Haltestelle.
Ein Mann mittleren Alters mit Sonnenbrille sitzt an einem schönen Tag auf einer Bank an einer Bahn-Haltestelle.

Neubürgerkarte

Für die "Neubürgerkarte" im Karlsruher Verkehrsverbund erteilen wir gem. Art. 13 DSGVO den Betroffenen folgende Informationen:

Verarbeitende Stelle

KVV GmbH / VBK GmbH / AVG mbH
Tullastraße 71
76131 Karlsruhe

Vertreter des Verantwortlichen

Geschäftsführer – siehe Impressum

Datenschutzbeauftragter des Unternehmens

Fa. EUWIS GmbH

Kontaktdaten siehe Datenschutzseite

Verarbeitungszwecke

 

 

Ausgabe einer KVV Neubürgerkarte an Interessierte

Werbliche Ansprache bei erteilter Einwilligung

 

Rechtsgrundlagen

Die Verarbeitung erfolgt auf Basis einer Einwilligung (Art. 6 (1) lit. A DSGVO) des Betroffenen in Bezug auf Kontaktdaten zur Nutzung der Neubürgerkarte und der Einwilligung zu Werbe-/Marketingzwecke (sofern gesondert erteilt).

Berechtigtes Interesse

Eine Erhebung der Daten erfolgt nicht auf Basis eines berechtigten Interesses.

Empfänger der Daten

Die erhobenen Daten werden nur innerhalb der Unternehmensgruppe des Karlsruher Verkehrsverbundes verwendet.

Übermittlung der Daten in Drittstaaten

Eine Weiterleitung der erhobenen Daten in Drittstaaten oder internationale Organisationen findet nicht statt.

Dauer der Speicherung

Rechnungsunterlagen (Aufbewahrung der Buchhaltungsbelege) §257 HGB §147 AO: 10 Jahre

Verfolgungsverjährung eines Betrugs §§78 Abs. 3 Nr.5, §265a StGB: 3 Jahre

Betroffenenrechte

Betroffene haben das Recht auf Auskunft, Löschen, Sperren, Einschränkung & Widerspruch der von ihnen erhobenen personenbezogenen Daten.

Zur Wahrung deiner o.a. Betroffenenrechte, wende dich bitte schriftlich (postalisch oder E-Mail) mit dem Bezug „Neubürgerkarte“ an die o.a. verarbeitende Stelle.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Ergänzend steht dir das Recht auf Beschwerde zu. Solche richtest du bitte an die zuständige Datenschutzbehörde:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Stuttgart.

Widerrufbarkeit von Einwilligungen

Du hast das Recht, deine Einwilligung zu widerrufen. Diese sendest du bitte schriftlich (postalisch oder E-Mail) mit dem Bezug „Neubürgerkarte“ an die o.a. verarbeitende Stelle.

Folgen wenn personenbezogene Daten nicht zur Verfügung gestellt werden

Sofern die Neubürgerkarte nicht zurückgesandt wird, werden dem KVV keine personenbezogenen Daten bekannt - in Folge auch keine personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet oder gespeichert. Widerrufen Betroffene ihre Einverständniserklärung zu Werbe-/Marketingzwecken, werden die Daten gesperrt (Black-Listing).

Automatisierte Entscheidungsfindung und Profiling

Mit den erhobenen Daten wird keine automatisierte Entscheidungsfindung betrieben, noch werden die Daten zu einer Profilbildung herangezogen oder genutzt.

Weiterverarbeitung der Daten zu anderen als den genannten Zwecken

Aktuell ist eine Verarbeitung/Verwendung zu anderen als den o.a. Zwecken nicht beabsichtigt. Werden weitere Zwecke erkannt und sollen diese genutzt werden, so wird sich die verarbeitende Stelle mit der betroffenen Person in Verbindung setzen und zu diesen weiteren Zwecken eine Einwilligung einholen.